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Parken
Natürlich kann es in einer Stadt nie genügend Parkplätze geben, denn eigentlich möchte ja jeder mit dem Auto bis vor die jeweilige Türe fahren. Ganz so einfach geht das natürlich in einer Landeshauptstadt nicht, aber Klagenfurt ist mit Parkplätzen gut ausgestattet.
Insgesamt gibt es rund 4.200 Stellplätze innerhalb und entlang des Ringes, sowie rund 1.720 in Zentrumsnähe. Letztere sind übrigens gebührenfrei.
Gratis Parken, mit dem Shuttle in die Stadt
Zwei Parkgelegenheiten stehen zur Verfügung. Das Park&Ride-Angebot, West -bei Minimundus- und Ost -bei der Cine City ist gratis. Sowohl das Parken wie der Shuttle in die Innenstadt werden kostenlos angeboten.
Der Shuttle-Bus fährt im 10 bzw. 20-Minuten-Takt. Vom Minimundus Auffangparkplatz fährt der Bus über den Parkplatz August-Jaksch-Straße zur Hauptmann-Hermanngasse und wieder retour, vom Parkplatz CineCity direkt in die Bahnhofstraße (Kreuzung 8.-Mai-Straße) und wieder zurück.
Alle Infos zum Park + Ride Service
HIER.
Kurzparkzonen
Die Kurzparkzonen innerhalb des Ringes sind gebührenpflichtig, jene außerhalb des Ringes frei (maximale Parkzeit 3 Stunden). In den nicht-gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ist eine Parkuhr notwendig! Man kann aber auch die Parkscheine aus den Parkautomaten außerhalb der Ringe verwenden, die kostenlos ausgedruckt werden.
In den kostenpflichten Zonen kann jeder sein mehrspuriges Kraftfahrzeug zehn Minuten gratis abstellen. Nach diesen zehn Minuten wird ein Parkschein benötigt.
Die Preise: 0,50 Euro für 1 1/2 Stunden - jede weitere halbe Stunde kostet ebenfalls 0,50 Euro
Die Parkscheine sind in Trafiken und bei 33 Automaten innerhalb der Ringe zu erwerben.
Die Parkgebühr ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr zu bezahlen, am Abend, Samstag Nachmittag und Sonntag kann das Auto auch in den Kurzparkzonen kostenlos abgestellt werden. Die Einkaufssamstage im Advent, beginnend mit 29. November bis 20. Dezember 2008, sind gebührenfrei.
Garagen, kostenpflichtige Parkplätze
In Klagenfurt gibt es sieben Tiefgaragen mit über 1.900 Stellplätzen. Die Preise differieren stark - von 1,70 bis 3,50 pro Stunde - vor dem Autoabstellen lohnt sich also ein Preisvergleich!
Die Garagen mit Adressen und Telefonnummern:
Lindwurmtiefgarage,
Neuer Platz 13,
Tel.: +43 (0)463 51 21 05
Garage Heiligengeistplatz,
Heiligengeistplatz 4
+43 (0)463 571 68
Theatergarage,
Purtscherstraße 1
+43 (0)463 50 09 73
Domgarage,
Paulitschgasse13
+43 (0)463 53 21 79
BKS-Garage,
St. Veiter Ring 43
+43 (0)463 50 19 20
WK-Garage,
Gabelsberger Straße
+43 (5) 909 04 0
AK-Garage,
Bahnhofsplatz
+43 (0)463 577 16
Außerdem gibt es das
Parkhochhaus Geyerschütt (350 Stellplätze) sowie die bewachten, gebührenpflichtigen Parkplätze
Waaggasse und
Viktringer Ring (insgesamt 110 Parkflächen). Außerdem gibt es eine weitere Parkmöglichkeit im EKZ
City Arkaden und ein neues Parkhaus bei der
Messe.
Parkgenehmigungen
In Klagenfurt haben Anrainer, Dienstnehmer und Unternehmer die Möglichkeit eine Parkgenehmigung für die Stadt anzufordern.
Hier gibt es wiederum einige Bedingungen. Nachstehend die genauen Anforderungen und Kosten für Anrainer, Dienstnehmer oder Unternehmer.
Anrainer der Innenstadt
Erforderlich ist hier in erster Linie der Hauptwohnsitz in der Innenstadt. Anfordern kann ich die Dauerparkkarte in der Abteilung Baurecht / Gewerberecht des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt. Ganz wichtig: wen man einen Antrag stelt, ist immer der Meldezettel, der Zulassungsschein des Fahrzeuges sowie der Mietvertrag oder der Eigentumsnachweis mitzubringen. Hinweis: der Name des Antragstellers muss auch der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges sein!!!
Die Parkberechtigung gilt für zwei Jahre. Kosten: 150 Euro + 66,01 Bearbeitungsgebühr. Die Anrainer werden einer bestimmten Zone zugeordnet - nur in dieser gilt auch die Parkberechtigung!!
Anrainer, die außerhalb des Ringes wohnen, können eine Parkberechtigung außerhalb des Ringes bekommen. Sie kostet 66,01 Euro und gilt auch für zwei Jahre.
Dienstnehmer und Unternehmer
Dienstnehmer und Unternehmer können keine Parkberechtigung für die Innenstadt bekommen - jediglich eine Parkerlaubnis außerhalb des Ringes. Bedinungen hier: es muss ein Firmenfahrzeug sein und es gibt keine Möglichkeit, oder nur erschwert, öffentliche Verkehrsmittel oder den P+R Service in Anspruch zu nehmen. Kosten: 66,01. Die Parkdauer gilt für ein Jahr!
Die Anträge für die Parkgenehmigungen können hier heruntergeladen werden. Sie werden vom Magistrat geprüft.
Anrainer
Dienstnehmer
Unternehmer
Kontakt und Infos:
Abteilung Baurecht / Gewerberecht
Telefon: +43 (0)463 537-3372
Fax: +43 (0)463 537-6247
E-mail: andrea.fick@klagenfurt.at
Parkberechtigung für Behinderte
Die extra gekennzeichneten Parkplätze für Behinderte kann man nur mit dem sogenannten 29b-Ausweis in Anspruch nehmen. Diesen Ausweis erhalten Personen mit starker Gehbehinderung in der Abteilung Baurecht, Amtsgebäude Domplatz. Das in der Abteilung Baurecht eingelangte Ansuchen wird zum Amtsarzt weitergeleitet. Bei der Diagnose „auf Dauer starke Gehbehinderung“ bekommt der Gehbehinderte einen positiven Bescheid. Mit dem 29b-Ausweis kann dann auf allen für Behinderte reservierten Parkplätzen geparkt werden. Für den Antragsteller entsteht ein einmaliger Kostenbeitrag von 30,70 Euro.
Kontakt und Infos:
Abteilung Baurecht / Gewerberecht
Telefon: +43 (0)463 537-3351
Fax: +43 (0)463 537-6242
E-mail: luise.kelz@klagenfurt.at