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Taxi-Aktionen

Die Stadt Klagenfurt sorgt für einen sicheren Heimweg in der Nacht und hat deshalb die Aktion "Nachttaxi" ins Leben gerufen. Durch die kräftige finanzielle Unterstützung der Stadt können die Klagenfurterinnen und Klagenfurter nächtens günstig nach Hause kommen.    
 

Von 22 Uhr bis 5 Uhr früh zahlt man praktisch nur die Hälfte. Dafür muss man allerdings die Nachttaxi-Bons mithaben. Die Gutscheine können in der Stadtkasse (Rathaus, Parterre) und in der Abteilung Tourismus (ebenfalls Rathaus, Parterre) erworben werden.
Pro Person sind pro Monat Gutscheine im Wert von 100 Euro erhältlich.
Abgabe Nachtaxi-Bons Stadtkasse: Mo - Do, 8 bis 12, 14 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 12 Uhr. 
Klagenfurt Tourismus: Fr 12 bis 18 Uhr, Wintermonate: Sa, So, Feiertag, 10 - 13; Sommermonate: Sa, So, Feiertag, 10 bis 17 Uhr.
Infos: Telefon  + 43 (0) 463 537-2262 (Stadtkasse) und + 43 (0)463 537-2223 (Tourismus)
Der schwarze Nachttaxi-Bon mit dem gelben, rollenden Lindwurm
Lupe

Behinderten-Taxi

Zur Lebenserleichterung der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt es eine eigene Taxi-Aktion.
Stark gehbehinderte und blinde Personen können innerhalb von Klagenfurt Taxis, Fahrzeuge des Österreichischen Zivilinvaliden- verbandes und Österreichischen Roten Kreuzes nützen. 80 Prozent des Fahrpreises (maximal 44 € pro Monat) werden rückerstattet. Dafür müssen die Rechungen des Fahrpreises bis spätestens zum 10. des Folgemonats in der Abteilung Soziales des Magistrates Klagenfurt eingereicht werden.
Vor der erstmaligen Nutzung der Aktion erfolgt eine einmalige Datenerfassung in der Abteilung Soziales.

Mitzubringen sind folgende Unterlagen

Behindertenpass des Bundessozialamtes (Original), Konto Nummer (falls vorhanden), schriftliche Vollmacht, falls der Behinderte einen Vertreter entsendet.

Anspruchsberechtigt

sind Klagenfurter Bürgerinnen und Bürger mit den Behinderungen „Blind – stark gehbehindert“, „Dauernd stark gehbehindert“ bzw. „Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar“.

Rollstuhlfahrer

die auf das Vorhandensein einer Fahrzeug-Hebebühne angewiesen sind, können die Behindertentransporte des Österreichischen Roten Kreuzes bzw. des Zivilinvalidenverbandes zu den gleichen Zuschussbedingungen in Anspruch nehmen.

Infos Abteilung Soziales

Abteilung Soziales, Magistrat Klagenfurt,
Bahnhofstraße 35, A-9010 Klagenfurt, 1. Stock, Zimmer 115
Telefonnummer+43 (0)463 - 537 4826
Faxnummer+43 (0)463 - 537 6265
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