Was für die Osterfeuer gilt, ist auch beim Sonnwendfeuer notwendig – eine schriftliche Genehmigung!
Die Sonnwendfeuer dürfen nur am Samstag, den 20. 06. 2010, in der Zeit von 19.00 bis 24.00 Uhr, abgebrannt werden.
Formulare für das Ansuchen gibt es bei der Berufsfeuerwehr, Hans Sachs Strasse 2 und in der Bürgerservicestelle im Rathaus.
Digitales Formular bitte
hier klicken. Die Ansuchen müssen bei der Abteilung Feuerwehr, Hans-Sachs-Strasse 2, schriftlich bis spätestens Dienstag, den 14.06.2010, 16.00 Uhr, eingebracht werden. Vor Erlassung des Bescheides muss eine Besichtigung der Grundstücke erfolgen.
Einige Tipps:
Kontrollieren Sie vor dem Abbrennen, ob sich nicht Tiere (z.B. Igel usw.) in der Zwischenzeit in Ihrem Sonnwendfeuer eingenistet haben.
Es darf nur trockenes Holz und Reisig verbrannt werden. Laub, trockenes Gras usw. gehört ebenfalls nicht in das Sonnwendfeuer.
Das Verbrennen von Kunststoffen, Holzabfällen mit Zusätzen, wie Spanplattenabfälle, kunststoffbeschichtete oder mit Holzschutzmitteln behandelte Holzabfälle ist verboten.
Bei Wind, Funkenflug und bei Verlassen der Feuerstätte ist das Feuer zu löschen. In einem Abstand von mindestens 50 m im Umkreis eines Sonnwendfeuers dürfen sich keine baulichen Anlagen oder brennbare Gegenstände befinden.
Das Abbrennen des Sonnwendfeuers darf nur unter ständiger Aufsicht und ohne Anrainerbelästigung erfolgen.
Für die erste Löschhilfe sind geeignete Löschgeräte (z.B. Gartenschlauch) bereitzuhalten.
Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr, Notruf 122, zu verständigen.
Was kann man mit den Gartenabfällen, Baumschnitt usw. machen?
Gartenabfälle gehören nicht in das Sonnwendfeuer, sie eignen sich bestens zum Kompostieren. Baumschnitt bzw. Grünschnitt wird auch täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr in der Mülldeponie Hörtendorf kostenlos entgegengenommen und hier ebenfalls zu Humus verarbeitet.