
Besteht zwischen den Eltern Einvernehmen hinsichtlich der Höhe des Unterhaltes, haben auch die vor uns von ihnen geschlossenen und beurkundeten Unterhaltsvereinbarungen die gleiche Wirkung wie ein vor Gericht abgeschlossener Vergleich.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem
Familiennamen Ihres Kindes
Bernadette Hobel
N-R
Bernd Brenner
A-F, H, Z
Christina Kollegger
S, T, V
Ingrid Lippautz
K, U, W
Günther W. Raspotnig
G, L, I, J, M
Marlies Kiesling
Unterhaltsvereinbarungen vor dem Jugendwohlfahrtsträger