Zur Lebenserleichterung der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt es eine eigene Taxi-Aktion.
Stark gehbehinderte und blinde Personen können innerhalb von Klagenfurt Taxis, Fahrzeuge des Österreichischen Zivilinvalidenverbandes und Österreichischen Roten Kreuzes nützen. 80 Prozent des Fahrpreises (maximal 44 € pro Monat) werden rückerstattet. Dafür müssen die Rechungen des Fahrpreises im Folgemonat in der Abteilung Soziales des Magistrates Klagenfurt eingereicht werden.
Vor der erstmaligen Nutzung der Aktion erfolgt eine einmalige Datenerfassung in der
Abteilung Soziales.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen: Behindertenpass des Bundessozialamtes (Original), Konto-Nummer (falls vorhanden), schriftliche Vollmacht, falls der Behinderte einen Vertreter entsendet.
Anspruchsberechtigt sind Klagenfurter Bürgerinnen und Bürger mit den Behinderungen „Blinde und praktisch Blinde“, „Personen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist“.
Rollstuhlfahrer, die auf das Vorhandensein einer Fahrzeug-Hebebühne angewiesen sind, können die Behindertentransporte des Zivilinvalidenverbandes zu den gleichen Zuschussbedingungen in Anspruch nehmen.