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Klagenfurt am Wörthersee
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Hauseigentümerauskunft, Auskunftssperre

Hauseigentümer haben das Recht, unter Nachweis des Eigentums (Grundbuchsauszug neueren Datums) Namen und Adressen aller in dem Gebäude oder einer Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen. Diese Auskunft ist ebenfalls kostenpflichtig, und zwar ist für die erste Person EUR 5,45 und für jede weitere Person EUR 2,10 Verwaltungsabgabe zu entrichten.

Jede gemeldete Person kann bei der Meldebehörde beantragen, dass Meldeauskünfte über sie nicht erteilt werden. Es muss hiefür ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Die Auskunftssperre kann für die Dauer von höchstens zwei Jahren verfügt oder verlängert werden.

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Seite aktualisiert am: 09.02.2012