Hundeabgabegebühr:
Hunde: 40,00 Euro
Wachhunde: 15,00 Euro (als Wachhunde gelten solche, die die Schutzhundeprüfung I (SchH1) absolviert haben)
Hunde in Ausübung eines Berufes: für den 1. Hund 15,00 Euro, für jeden weiteren Hund 7,50
Hunde, die zur Bewachung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden: 15,00 Euro
Von der Hundeabgabe befreit sind Lawinensuchhunde, Hunde des Bergerettungsdienstes, Hunde in Tierasylen und Hunde, die zum Schutz und zur Hilfeleistung hilfloser Personen unentbehrlich sind. Befreit sind auch Personen, die ein Einkommen beziehen, das die Mindestpension nach den jeweiligen pensionsrechtlichen Bestimmungen nicht übersteigt.
...alle weiteren Bestimmungen zur Hundehaltung, Hundeverbotszone etc. sind im Bereich der Verordnungen ersichtlich.