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Kanalanschluss

Kanalarbeiter bei der Kanalverlegung
Lupe

Anruf oder E-Mail genügt

Was ist zu tun, wenn ein Kanalanschluss benötigt wird? Ganz einfach.
Bei der Abteilung Entsorgung erfahren Sie, ob Ihre Liegenschaft im
Kanalisationsbereich liegt.
Ist das der Fall, dann ist der Anschluss gesetzlich verpflichtend.

Ist der Schacht bereits vorhanden, dann beauftragen Sie bitte einen
konzessionierten Installateur oder Baumeister mit dem Anschluss.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie dabei gerne.

Ist noch kein Schacht vorhanden, richten Sie ein Ansuchen für den Schacht
mit Lageplan an die Abteilung Entsorgung.
Dieser wird von unseren Mitarbeitern geplant und errichtet.
(nach Ö-Norm B 2501).

Anschlusskosten:
Der einmalige Anschlussbeitrag beträgt
EUR 2.543,55 pro 100 m² Wohnnettofläche.
Der einmalige Anschlussbetrag wird mit Baubeginn
des Wohn- oder Betriebsgebäudes fällig.

Kanalgebühr:
Diese errechnet sich folgend:
Verbaute Fläche mal Anzahl der Geschosse mal EUR 2,20
(Benützungsgebühr EUR 1,17, Bereitstellungsgebühr EUR 1,03)
Die Gebühr wird vierteljährlich mit den
Grund- und Hausabgaben vorgeschrieben.

Ihre Ansprechpartner für die Terminvereinbarung:
Ing. Karl Weger, Telefon: (0463) 537 - 3335
oder Ing. Siegfried Lattacher, Telefon: (0463) 537 - 3737

E-Mail: entsorgung@klagenfurt.at
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Seite aktualisiert am: 01.09.2010