Eine An-, Um- oder Abmeldung kann
persönlich durch die/den Meldepflichtige/n, durch
Dritte (Boten) mit den Originaldokumenten der/des Meldepflichtigen oder beglaubigten Kopien dieser Dokumente oder
per Post mit beglaubigten Kopien der Dokumente der/des Meldepflichtigen erfolgen.
Anmeldungen per FAX oder via Internet sind derzeit gesetzlich nicht möglich. Nach vollzogener Meldung wird darüber eine Bestätigung ausgestellt.
Die Anmeldung muss grundsätzlich bei der für die Unterkunft örtlich zuständigen Meldebehörde erfolgen. Wird ein Hauptwohnsitz angemeldet, so ist gleichzeitig die Abmeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes vorzunehmen.
Die Abmeldung von Nebenwohnsitzen ist überall dort möglich, wo eine Wohnsitzanknüpfung (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) vorhanden ist.
Der Meldezettel zum Downloaden
hier klicken. Ausdrucken, ausfüllen und dann beim Meldeamt abgeben.