Untersuchung für SexualdienstleisterInnen
Im Gesundheitsamt der Stadt Klagenfurt werden die gesetzlich geforderten
Untersuchungen auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten und HIV bei
Personen, die der Prostitution nachgehen, durchgeführt.
Prostituierte
haben sich alle 6 Wochen einer Abstrichuntersuchung und alle 12 Wochen einer Blutuntersuchung zu unterziehen.
Abstrichuntersuchung und Blutabnahme erfolgen vor Ort.
Das Freisein
von Geschlechtskrankheiten und HIV wird in einem dafür vorgeschriebenen
amtlichen Ausweis (Prostitutionsausweis) bestätigt.
Neben den
gesetzlich geforderten Untersuchungen erfolgt auch eine medizinische
Beratung und Aufklärung, die weiterführende ärztliche Betreuung im
Anlassfall des Auftretens einer Geschlechtskrankheit.
Weitere Informationen:
Untersuchungstermin
Montag 14.00 bis 15.00 Uhr
Kontakt
Gesundheitsamt
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
Bahnhofstraße 35
9020 Klagenfurt am Wörthersee