Totenbeschau
Vom Beschauarzt wird zur Feststellung des sicheren Todes und der
Todesursache, bei innerhalb des Stadtgebietes von Klagenfurt
Verstorbenen, eine Totenbeschau durchgeführt. Eine Todesanzeige wird
ausgestellt. Diese wird für die Meldung an das Standesamt zur
Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigt.
Die Bewilligung und
Überwachung von Exhumierungen von Leichen nach dem Leichen- und
Bestattungsgesetz, die Bewilligung von Beerdigungsaufschübe sowie die
Überwachung von Sargverlötungen nach dem Internationalen Übereinkommen
über die Leichenbeförderung werden vom Gesundheitsamt durchgeführt.
Weitere Informationen siehe:
Kontakt
Gesundheitsamt
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
Bahnhofstraße 35
9020 Klagenfurt am Wörthersee