Covid-19
Veranstaltungen, Zusammenkünfte etc. Was muss gemeldet werden usw.? Infos unter +43 463 537-3628 (Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr) oder per E-Mail unter zusammenkuenfte@klagenfurt.at
COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Laut der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 295/2022) bestehen bei Zusammenkünften folgende Maßnahmen:
Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
Für alle Zusammenkünfte gilt:
- Es besteht keine Bewilligungs-/ Anzeigepflicht für Zusammenkünfte.
- Es gilt keine Personenobergrenze.
- Die Kontaktdatenerhebung der Teilnehmer:Innen muss nicht mehr durchgeführt werden.
Bei folgenden Zusammenkünften muss kein COVID-19-Beauftragter bestellt werden. Es muss auch kein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt werden:
- Begräbnisse
- Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 1953, BGBl. Nr. 98/1953
- Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
- Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien
- Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen
- Zusammenkünfte nach dem Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG, BGBl. Nr. 22/1974
- Das Befahren von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, wenn dies mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgt
- Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich
Weitere Infos auch unter 0463/537-3628 oder auf der Seite des Bundesministeriums.