Wahlinformationen

Europawahl am 9. Juni

Wichtiger Hinweis für EU-Bürger in Kärnten

Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Europawahl statt. In den EU-Mitgliedsstaaten werden insgesamt 720 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt, davon 20 aus Österreich.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der EU-Wahl

  • Österreicherinnen und Österreicher müssen spätestens am Wahltag den 16. Geburtstag feiern
  • Kein Ausschluss vom Wahlrecht durch eine gerichtliche Verurteilung

Wichtig zu beachten

Für Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich ist etwas besonders zu beachten: Sie müssen sich bis spätestens 26. März 2024 am Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen, wenn sie für die österreichischen Kandidatinnen und Kandidaten stimmen wollen.

Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können auch während der Auflage des Wählerverzeichnisses noch einen Antrag auf Eintragung in die Europawählerevidenz abgeben.

Dies gilt nicht für nichtösterreichische Unionsbürger! Ihre Eintragungsfrist endet mit dem Stichtag (da ein europaweiter Abgleich aller Wählerevidenzen der EU mit Stichtag erfolgt).

Die Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher haben daher das Recht, bis 25. April einen Antrag einzubringen. Der Antrag der Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher gilt für 10 Jahre, jener der Unionsbürger bis sie sich mit Hauptwohnsitz in Österreich abmelden.

Eintrag in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

  • muss spätestens am Stichtag 26. März erfolgen
  • für die Stimmabgabe bei der heurigen Europawahl muss man spätestens am Wahltag den 16. Geburtstag feiern
  • man darf vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sein

Antragsformulare erhältlich

Erhältlich ist das Antragsformular entweder auf der Website des Innenministeriums oder bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde, bei welcher der Antrag auf Eintragung dann jedenfalls persönlich einzubringen ist. Bei der Antragstellung ist ein gültiger Identitätsausweis vorzulegen. Zudem ist eine förmliche Erklärung abzugeben, dass man bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen möchte. Ebenso ist darin zu bestätigen, dass man in seinem Heimatland des aktiven Wahlrechtes nicht verlustig geworden ist.

Achtung: Im ursprünglichen Heimatland darf dann keine Stimmabgabe mehr für die Europawahl erfolgen.

Tipp

Informationen des Innenministeriums zur EU-Wahl in verschiedenen Sprachen:
https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx


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