Archivakte

Bauakten entstehen mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einem Bauakt gehören alle Schriftstücke und Pläne sowie Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Sie können in einen abgeschlossenen Bauakt sowie in andere Akten der Baurechtsbehörde wie zB Gewerbe/Gastgewerbe, Naturschutz oder Wasserrecht auf Antrag in der Bürgerservicestelle am Domplatz (Paulitschgasse 11, EG) Einsicht nehmen.

Nutzen Sie das nachstehende Formular zur Einsichtnahme in der Bürgerservicestelle am Domplatz oder für die Online-Erledigung das E-Formular.

Da es sich bei den Akten der Baubehörde um sensible und persönliche Inhalte handelt, ist eine Akteneinsicht nur dann möglich, wenn Sie dazu berechtigt sind. Berechtigt sind Eigentümern (sowie von ihnen Bevollmächtigte), Verfahrensparteien, Behörden und zur berufsmäßigen Vertretung Befugte. Eine Berechtigung ist durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft zu machen oder die Vollmacht des Eigentümers zur Einsichtnahme vorzulegen.

  • Lichtbildausweis
  • Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin
     

Die Einsichtnahme erfolgt kostenlos. Das Kopieren ist ausschließlich vor Ort in den Formaten A4 oder A3 gegen Entgelt (Münzkopierer) möglich. Bitte bringen Sie genügend Kleingeld mit, es besteht keine Möglichkeit, Geld zu wechseln.

Ihr Kontakt

Isabella Stefanie MÖLCNIK

Bürgerservicecenter

Domplatz
Paulitschgasse 11 / EG

Doris HERRENHOF

Bauaktenführung/Bauaktenarchiv/Servicestelle

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 408 A