Wasserrecht

Für die Durchführung eines Verfahrens zur Erlangung von wasserrechtlichen Bewilligungen ist ein schriftliches Ansuchen bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde (Abteilung Bau- und Gewerberecht) einzubringen. Die Bewilligung ist zudem ordnungsgemäß zu vergebühren.

Dieses Ansuchen hat folgendes zu beinhalten:

  • Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Vorhabens und das betroffene Gewässer

  • Grundbuchsmäßige Bezeichnung der durch Anlagen beanspruchten Liegenschaften unter Anführung des Eigentümers sowie Bekanntgabe der Wasser-, Fischerei- und Einforstungsberechtigten; Angaben, ob bzw. in welcher Weise den Betroffenen Gelegenheit zur Kenntnisnahme von Vorhaben gegeben wurde; Angaben über bereits vorliegende Vereinbarungen; Angaben über Anträge an öffentliche Förderungsstellen nach dem Umweltförderungsgesetz oder Wasserbautenförderungsgesetz

  • Die Darstellung der vom Vorhaben zu erwartenden Nachteile oder der im Falle der Unterlassung zu besorgenden Nachteile

  • Angaben über Gegenstand und Umfang der vorgesehenen Inanspruchnahme fremder Rechte und der angestrebten Zwangsrechte (§ 60 WRG 1959 idgF.) unter Namhaftmachung der Betroffenen
     

Dem Ansuchen sind die erforderlichen von einem Fachkundigen entworfenen Pläne, Zeichnungen und erläuternde Bemerkungen unter Namhaftmachung des Verfassers in 3-facher Ausfertigung beizufügen.

Hinweis

Weitere Informationen und Formulare zur wasserrechtlichen Bewilligung von Abwasserbeseitigungsanlagen, Kleinkläranlagen, Teichanlagen, Wärmepumpen, Tiefensonden, etc. finden Sie auf den Seiten des Amtes der Kärntner Landesregierung.

Ihr Kontakt

Gabriele MADRIAN

Sekretariat,Betriebsanlagen u. Wasserrechtsarchiv

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 410