Stadtrecht

Das Klagenfurter Stadtrecht regelt die rechtliche Stellung und die Aufgaben der Stadt sowohl im eigenen als auch im übertragenen Wirkungsbereich (als Bezirkshauptmannschaft), legt Rechte und Pflichten von Bürgermeister, Stadtsenat und Gemeinderat fest.

Klagenfurt ist laut Bundesverfassungsgesetz eine Statutarstadt, das heißt eine Stadt mit eigenem Statut, dieses wird vom Landesgesetzgeber erlassen.  In Österreich gibt es derzeit 15 Städte mit eigenem Statut, in Kärnten sind dies Klagenfurt und Villach. Für Städte mit eigenem Statut ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig, einen Teil dieser Aufgaben übernimmt der Bürgermeister als Bezirkshauptmann.  Änderungen des Stadtrechtes müssen über Wunsch der Stadt vom Kärntner Landtag beschlossen werden. 

Nachstehend das gültige Stadtrecht als pdf-Datei zum Download.