Wahlinformationen

Nationalratswahl am 29. September 2024

Im Herbst 2024 wird in Österreich der Nationalrat mit 183 Abgeordneten neu gewählt. Die Wahl erfolgt alle 5 Jahre. Für die Nationalratswahl ist das österreichische Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise eingeteilt, die wiederum in insgesamt 39 Regionalwahlkreise untergliedert sind.

Nachstehend die wichtigsten Informationen für Klagenfurt:

Mit BGBl II Nr. 169/2024 hat die Bundesregierung gemäß § 1 Nationalratswahlordnung am 28.06.2024 die Wahl des Nationalrates ausgeschrieben und den Wahltag und Stichtag festgelegt.

  • Wahltag: 29. September 2024
  • Stichtag: 9. Juli 2024

Personen, die am 9. Juli 2024 (Stichtag)

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
  • keinen Wahlausschluss haben
  • ihren Hauptwohnsitz in Klagenfurt am Wörthersee haben
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben

 Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher,

  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind
  • ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in der Auslandsösterreicher-Wählerevidenz eingetragen sind; diese Eintragung ist für die Nationalsratswahl bis spätestens 8. August 2024, 16 Uhr möglich. Später gestellte Anträge werden erst für nachfolgende Wahlen berücksichtigt.

Eintragung in die Wählerevidenz für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher: https://www.oesterreich.gv.at oder https://www.bmi.gv.at

Download Antrag für Auslandösterreicherinnen und Auslandsösterreicher

Wie kann ein Landeswahlvorschlag eingebracht werden?

Ein Landeswahlvorschlag muss von wenigstens 3 Mitgliedern des Nationalrates unterschrieben werden. Weiters besteht die Möglichkeit mittels Unterstützungserklärungen (in Kärnten 200) einen Antrag einzubringen. Die wahlwerbenden Parteien haben ihren Landeswahlvorschlag spätestens am 2. August 2024 bei der Landeswahlbehörde vorzulegen.

Wo und wann kann man Unterstützungserklärungen für eine Partei abgeben?

Unterstützungserklärungen können von 9. Juli bis einschließlich 2. August 2024 (16 Uhr) persönlich in der

  • Bürgerservicestelle (Rathaus, Neuer Platz)
  • Wahlamt (Kumpfgasse 20)

während der Parteienverkehrszeiten (Montag- Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr) vorgelegt bzw. unterschrieben werden.

Was ist bei einer Unterstützungserklärung zu beachten:

  • Die in der Unterstützungserklärung genannte Person muss im Wählerverzeichnis der Stadt Klagenfurt am Wörthersee eingetragen sein und persönlich erscheinen.
  • Die Person muss ihre Identität durch ein mit Lichtbild ausgestattetes Identitätsdokument (Bsp: Reisepass, Führerschein (analog nicht digital!), Personalausweis) nachweisen
  • und die Unterschrift auf der Unterstützungserklärung  muss von der genannten Person vor der Behörde geleistet werden.

HINWEIS: Unterstützungserklärungen werden nicht einbehalten, sondern den Unterstützenden nach der Bestätigung unverzüglich wieder ausgefolgt.

Wann und wo liegt das Wählerverzeichnis auf, wann kann ein Berichtigungsantrag eingebracht werden?

Das Wahlrecht bei der bevorstehenden Nationalratswahl kann nur ausgeübt werden, wenn man im abgeschlossenen Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Auflegung des Wählerverzeichnisses dient dazu, dass Wahlberechtigte überprüfen könne, ob sie im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit das Wählerverzeichnis im Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren berichtigen zu lassen.

Innerhalb des Einsichtszeitraumes kann jede Person in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen. Jede österreichische Staatsbürgerin und jeder österreichische Staatsbürger kann – unter Angabe des Namens und der Wohnadresse- gegen das Wählerverzeichnis mündlich oder schriftlich einen Berichtigungsantrag stellen.

Das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl liegt im Wahlamt, Kumpfgasse 20 an nachstehenden Tagen auf:

  • Freitag, 2. August von 8 bis 12 Uhr
  • Montag, 5. August von 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr
  • Dienstag, 6. August von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch, 7. August von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag, 8. August von 8 bis 12 Uhr

Die Hauskundmachungen werden Ende Juli in allen bewohnten Gebäuden der Stadt Klagenfurt ausgehängt. Auf Grund der bundesgesetzlichen Bestimmungen erscheinen diese - seit der Europawahl 2024 - im neuen Layout. Wahlberechtigten scheinen nun nicht mehr namentlich auf, stattdessen kann man sein eigenes Wahlrecht nunmehr anhand des aufgedruckten QR-Codes mittels ID-Austria selbst überprüfen.

Selbstauskunft unter www.bmi.gv.at/selbsauskunft möglich!

Die Hauskundmachung zeigt nicht (mehr) welche anderen Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses wahlberechtigt sind. Damit wurde eine einfache und schnelle Möglichkeit der Überprüfung des eigenen Wahlrechts geschaffen!

Die neue Hauskundmachung zeigt nun ausschließlich, wann und wo die Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl möglich ist. Weiters das Wahllokal und – falls sich hier was geändert haben sollte – rot markiert- das neue Wahllokal inkl. Adresse.

Die Wahlzeit ist auf der Hauskundmachung nicht ersichtlich. Diese Information erhalten Sie über die amtliche Wahlinformation, die in der 3. Augustwoche versandt, die Kundmachung der Verfügung der Bezirkswahlbehörde und natürlich auf der Homepage der Stadt Klagenfurt am Wörthersee.

Die Information finden Sie 

  • bei den Hauskundmachungen
  • in amtlichen Wahlinformationen
  • online Wahllokalsuche der Stadt:

Wann brauche ich eine Wahlkarte?

Wenn Sie am Wahltag nicht ihr Wahllokal aufsuchen können (Bsp: gesundheitlichen Gründen, Ortsabwesenheit).

Ab wann kann ich meine Wahlkarte beantragen?

Die Wahlkarte kann mit Ausschreibung der Nationalratswahl beantragt werden. Also ab sofort.

Wann bekomme ich eine Wahlkarte?

Wahlkarten werden – nach Vorliegen der erforderlichen Drucksorten – ab der ersten Septemberwoche im Wahlamt (Kumpfgasse 20) ausgestellt.

Bis wann kann ich meine Wahlkarten beantragen?

Der begründete Wahlkartenantrag muss immer vom Wahlberechtigten selbst gestellt werden.


Der Antrag kann hierbei wie folgt erfolgen:

PERSÖNLICH im Wahlamt

Wahlkarten können PERSÖNLICH im Wahlamt (Kumpfgasse 20) bis spätestens Freitag. 27. September 2024 12.00 Uhr beantragt werden. Die Vorlage eines Identitätsnachweises (Bsp: Reisepasses) ist unbedingt erforderlich! Die Wahlkarte muss immer selbst beantragt werden. Es gibt keine Möglichkeit der Antragstellung durch eine andere Person!

Die Parteienverkehrszeiten im Wahlamt: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr (durchgehend) sowie Freitag von8 bis 12 Uhr.

SCHRIFTLICH/ONLINE

Schriftlich bzw. online können Wahlkarten bis spätestens 25.September 2024 im Wahlamt, Kumpfgasse 20, 9020 Klagenfurt beantragt werden. (per E-Formular siehe unten, per E-Mail unter wahlamt@klagenfurt.at)

Sie erhalten die Wahlkarte eingeschrieben von der Post übermittelt. Sollte die Antragstellung mittels ID Austria erfolgt sein, wird die Wahlkarte nichteingeschrieben per Post übermittelt. Bitte berücksichtigen Sie beim Zeitpunkt der  Antragstellung unbedingt die Dauer der Wahlkarten-Postsendung!!! Eine telefonische Beantragung ist keinesfalls zulässig!!!

Wie kann ich mit der Wahlkarte wählen?

Die Wahlkarte ist ein verchließbares Kuvert, in dem sich ein blaues Wahlkuvert und der amtl. Stimmzettel befinden. Mit der Wahlkarte werden auch die Wahlvorschläge bzw. div. Informationsmaterial übermittelt.

1. Briefwahl

Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann mit dieser die Stimme abgegeben werden! Die Wahlkarte muss – wenn von der Briefwahl Gebrauch gemacht wird – spätestens am Wahltag um 17.00 Uhr bei der Bezikswahlbehörde eingelangt sein oder am Wahltag in einem Sprengelwahllokal während der Wahlzeit abgegeben werden. Später einlangende Wahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung einbezogen werden.

2. Am Wahlsonntag in jedem Wahlkartenlokal (Präsenzwahl)

In jedem Wahlkartenlokal kann am Wahlsonntag unter Vorlage der Wahlkarte und eines amtl. Lichtbildausweises gewählt werden.  Dies ist allerdings nur möglich, solange die Briefwahlhandlung nicht vorgenommen wurde. 

Was ist zu tun, wenn sich eine Person voraussichtlich am Wahltag in einem Krankenhaus befindet, krank oder gebrechlich ist?

Auch in diesem Fall kann eine Wahlkarte im Wahlamt beantragt werden. Der Wahlberechtigte kann dann entweder mittels Briefwahl oder auf Wunsch vor einer Fliegenden Wahlbehörde am Wahltag (eigener Antrag) wählen.


Wahlamt

Kumpfgasse 20
9010 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 537-4444wahlamt@klagenfurt.at