Bildung & Schulen

Abteilung Bildung

Gabelsbergerstraße 32
9010 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 537-5401schulen@klagenfurt.at

Schulstartgeld 2024/25

Ab 1. September kann wieder das Schulstartgeld angefordert werden! 

Es gelten folgende Kriterien für die Auszahlung:

Alleinerziehende bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.900 Euro und Familien bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.270 Euro sind anspruchsberechtigt. Gefördert werden Rechnungen mit einem Rechnungsdatum ab dem 1. August 2023, die im Zusammenhang mit dem Schulstart stehen. Gefördert werden Anschaffungen für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt leben. Die maximale Unterstützung pro Kind ist 100 Euro und erfolgt mittels bewährter Cashback Aktion. Anträge gibt es HIER sowie in der Abt. Soziales und den Bürgerservicestellen der Stadt. 

Kontakt:
Abteilung Soziales 
+43 463 537-4777, 4739 oder 4713
soziales@klagenfurt.at 

Pflichtschulen in Klagenfurt

An den 16 Volksschulen, 7 Mittelschulen und einer Polytechnischen Schule wird allen Klagenfurter Kindern eine solide, bestmögliche schulische Ausbildung angeboten. Darüber hinaus gibt es eine Schule für  schulpflichtige Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.

Sämtliche städtische Pflichtschulen bieten neben dem Pflicht-Lehrplan interessante autonome Angebote – egal ob pädagogisch, sprachlich, sportlich oder kreativ – an. So werden Talente und Neigungen der jüngsten Klagenfurterinnen und Klagenfurter vom Kindesalter an gefördert.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Bildungsangebot in Kärnten finden Sie auf der Website der Bildungsdirektion Kärnten: www.bildung-ktn.gv.at/

Bei einem monatlichen Familieneinkommen (Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen inkl. allfälliger Lehrlingsentschädigungen, Alimentationszahlungen) von weniger als € 1.150,-- (exklusive Familienbeihilfe) reduziert sich der Bereuungsbeitrag auf 50 % und bei einem Familieneinkommen zwischen € 1.150,-- und € 1.600,-- (exklusive Familienbeihilfe) auf 25 %.

Wenn ein Kind in einem Monat aus Krankheit oder sonstigen gerechtfertigten Gründen mehr als die Hälfte der Betreuungstage abwesend war, reduziert sich der monatliche Betreuungsbeitrag um die Hälfte.

Die bestehenden Richtlinien für die soziale Staffelung der Elternbeiträge haben nur für in der Landeshauptstadt Klagenfurt gemeldete Kinder und deren ebenfalls in Klagenfurt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Eltern Gültigkeit.
Die Wirksamkeit der Ermäßigung erfolgt ab dem Datum bzw. Monat der Antragstellung.

Benötigte Unterlagen

  • Bezugsnachweise (Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung etc.) der letzten 3 Monate
  • Nachweis über Alimentationszahlungen

Zum Online Formular "Ermäßigung schulische Tagesbetreuung"

Außerdem besteht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf an ausgewählten Schulstandorten die Möglichkeit, eine kooperative Kleinklasse zu besuchen. Für Kinder mit Störungen des Sozialverhaltens gibt es das Angebot der Beschulung in Time-Out-Gruppen.

Unter Präventions und Gesundheitsförderung erhalten Sie mehr Informationen. 

Mehr Informationen gibt es bei der AUVA und des KFV durch die jährliche Aktion “Sicherer Schulweg”.

Ihr Kontakt

Dirk EINNATZ

Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge für schulische Tagesbetreuung, Schulbusse und Gelegenheitsverkehr, Verrechnung, Inventarführung der städtischen Pflichtschulen, allgem. Sekretariatstätigkeiten

Schulamt
Gabelsbergerstraße 32

Ein diesbezügliches Ansuchen für eine Turnsaalbenützung ab 17.00 Uhr richten Sie bitte an die Dienststelle Klagenfurt Sport; ein Ansuchen für eine Turnsaalbenützung vor 17.00 Uhr bzw. für andere Schulräumlichkeiten (z.B. Klassenzimmer etc.) ist an die Abteilung Bildung, Pflichtschulen zu richten.