Bildung & Schulen
Abteilung Bildung
Gabelsbergerstraße 32
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Pflichtschulen in Klagenfurt
An den 16 Volksschulen, 7 Mittelschulen und einer Polytechnischen Schule wird allen Klagenfurter Kindern eine solide, bestmögliche schulische Ausbildung angeboten. Darüber hinaus gibt es eine Schule für schulpflichtige Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.
Sämtliche städtische Pflichtschulen bieten neben dem Pflicht-Lehrplan interessante autonome Angebote – egal ob pädagogisch, sprachlich, sportlich oder kreativ – an. So werden Talente und Neigungen der jüngsten Klagenfurterinnen und Klagenfurter vom Kindesalter an gefördert.
Schuleinschreibung 2025/26
vom 1. Februar bis 1. März 2025
Für alle im Stadtgebiet von Klagenfurt am Wörthersee wohnhaften Kinder (Hauptwohnsitz), die bis zum 1. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Schuljahr 2025/26 die allgemeine Schulpflicht. Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/26 erfolgt im Zeitraum 1. Februar bis 1. März 2025 unter vorheriger Terminvereinbarung! Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden gebeten, telefonisch oder mittels E-Mail einen Einschreibtermin für ihr Kind in der nächstgelegenen Volksschule zu vereinbaren. Beim Einschreibtermin selbst sind die Kinder dann persönlich vorzustellen. Erforderliche Dokumente sind
- die Geburtsurkunde des Kindes
- die Sozialversicherungsnummer des Kindes
- bei Geburten vor dem errechneten Geburtstermin der Mutter-Kind-Pass
- bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern sind, ein Nachweis über die Erziehungsberechtigung
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Ansuchen der Eltern/Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres 2025/26 ebenfalls in die erste Schulstufe der Volksschule aufgenommen werden, wenn sie in der Zeit vom 2. September 2025 bis einschließlich 1. März 2026 das sechste Lebensjahr vollenden und schulreif sind. Falls ein vorzeitiger Schulbesuch gewünscht wird, ist von den Eltern/Erziehungsberechtigten ebenfalls ein persönlicher Einschreibtermin in der Volksschule zu vereinbaren. Mitzubringen ist zusätzlich zu den oben angeführten Dokumenten noch ein Ansuchen um vorzeitige Einschulung.
Wichtig: Die Anmeldung an der Volksschule Ihrer Wahl ist grundsätzlich möglich. Jedoch wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Vergabe der freien Schulplätze die Kinder bevorzugt werden, deren Hauptwohnsitz sich in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Schulstandortes befindet.
ACHTUNG! Sollten Sie für Ihr Kind eine schulische Ganztagesbetreuung benötigen, ist dies bereits im Rahmen der Schuleinschreibung bekannt zu geben. Anmeldungen für die GTS (Ganztagesschule) gelten dann als verbindlich für das kommende Schuljahr 2025/26!
Hinweis:
Weitere Informationen zum Bildungsangebot in Kärnten finden Sie auf der Website der Bildungsdirektion Kärnten: www.bildung-ktn.gv.at/
Für Familien mit geringerem Einkomen hat die Landeshauptstadt KLagenfurt die Möglichkeit einer sozialen Staffel von 25 %, 50 % und 75 % Ermäßigung, wenn die Einkommensgrenzen den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen.
Bei einem monatlichen Familieneinkommen (Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen inkl. allfälliger Lehrlingsentschädigungen, Alimentationszahlungen) von weniger als € 900,-- (exklusive Familienbeihilfe) reduziert sich der Bereuungsbeitrag auf 75 % und bei einem Familieneinkommen von weniger als € 1.150,-- auf 50 % und bei einem Familieneinkommen von weniger als € 1.600,--- (exklusive Familienbeihilfe) auf 25 %.
Bei Geschwisterkindern erhöhen sich die Einkommensgrenzen.
Wenn ein Kind in einem Monat aus Krankheit oder sonstigen gerechtfertigten Gründen mehr als die Hälfte der Betreuungstage abwesend war, reduziert sich der monatliche Betreuungsbeitrag um die Hälfte.
Die bestehenden Richtlinien für die soziale Staffelung der Elternbeiträge haben nur für in der Landeshauptstadt Klagenfurt gemeldete Kinder und deren ebenfalls in Klagenfurt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Eltern Gültigkeit.
Die Wirksamkeit der Ermäßigung erfolgt ab dem Datum bzw. Monat der Antragstellung.
Benötigte Unterlagen
- Bezugsnachweise (Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung etc.) der letzten 3 Monate
- Nachweis über Alimentationszahlungen
Außerdem besteht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf an ausgewählten Schulstandorten die Möglichkeit, eine kooperative Kleinklasse zu besuchen. Für Kinder mit Störungen des Sozialverhaltens gibt es das Angebot der Beschulung in Time-Out-Gruppen.
Unter Präventions und Gesundheitsförderung erhalten Sie mehr Informationen.
Mehr Informationen gibt es bei der AUVA und des KFV durch die jährliche Aktion “Sicherer Schulweg”.
Ihr Kontakt
Dirk EINNATZ
Abteilung Bildung
Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge für schulische Tagesbetreuung, Schulbusse und Gelegenheitsverkehr, Verrechnung, Inventarführung der städtischen Pflichtschulen, allgem. Sekretariatstätigkeiten
Schulamt
Gabelsbergerstraße 32 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Ein diesbezügliches Ansuchen für eine Turnsaalbenützung ab 17.00 Uhr richten Sie bitte an die Dienststelle Klagenfurt Sport; ein Ansuchen für eine Turnsaalbenützung vor 17.00 Uhr bzw. für andere Schulräumlichkeiten (z.B. Klassenzimmer etc.) ist an die Abteilung Bildung, Pflichtschulen zu richten.