Finanzielle Hilfen

Es gibt Situationen, wo man auf rasche, finanzielle Unterstützung angewiesen ist - die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee bietet ein umfangreiches Angebot an Soforthilfen, einmaligen Zuschüssen und dauerhafte Unterstützung an.

Wichtige Information zu den Sozialleistungen

Derzeit sind folgende freiwillige Sozialleistungen nicht verfügbar:

  • Stadtkarte
  • Hilfsfonds des Bürgermeisters
  • Sozialfonds
  • Willkommenspaket für Jungfamilien
  • Sozialer Taxitarif

(Stand: Jänner 2026)

Abteilung Soziales

Bahnhofstraße 35
9010 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 537soziales@klagenfurt.at

Parteienverkehr

Montag - Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr


Telefonische Beratungen

Montag - Donnerstag
8:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Was ist die Sozialhilfe?
Die Sozialhilfe ist eine Unterstützung für Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend abdecken können.

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Anspruch haben Personen, die:

  • österreichische StaatsbürgerInnen sind bzw. Personen mit gültigem Aufenthaltstitel,
  • ihren Hauptwohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in Klagenfurt am Wörthersee haben,
  • sich seit mindestens 5 Jahren tatsächlich und rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten
  • und hilfsbedürftig sind.

Wie lauten die gesetzlichen Grundlagen für die Sozialhilfe?

  • K-SHG 2021 idgF
  • K-CHG 2010 idgF

 

Ihr Kontakt

+43 463 537-4777