Finanzielle Hilfen
Es gibt Situationen, wo man auf rasche, finanzielle Unterstützung angewiesen ist - die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee bietet ein umfangreiches Angebot an Soforthilfen, einmaligen Zuschüssen und dauerhafte Unterstützung an.
Wichtige Information zu den Sozialleistungen
Derzeit sind folgende freiwillige Sozialleistungen nicht verfügbar:
- Hilfsfonds des Bürgermeisters
- Sozialfonds
- Willkommenspaket für Jungfamilien
- Sozialer Taxitarif
(Stand: Jänner 2026)
Parteienverkehr
Montag - Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefonische Beratungen
Montag - Donnerstag
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wer kann eine Stadtkarte beantragen?
Gemeindebürger der Stadt Klagenfurt am Wörthersee
Für alleinstehende Personen gilt die Einkommensgrenze der Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatz. Für Haushalte der Richtsatz für Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatz von Eheleuten. Die genauen Summen finden Sie auf oesterreich.gv.at
Nähere Informationen und Beantragung der Karte von Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Abteilung Soziales. Auch per Post und E-Mail möglich. Nachstehend die benötigten Formulare. Mitzubringen sind ...
- Einkommensnachweis
- Meldezettel
- aktueller Lichtbildausweis
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Ihr Kontakt
Abteilung Soziales Infopoint
Bahnhofstraße 35
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Was ist die Sozialhilfe?
Die Sozialhilfe ist eine Unterstützung für Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend abdecken können.
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Anspruch haben Personen, die:
- österreichische StaatsbürgerInnen sind bzw. Personen mit gültigem Aufenthaltstitel,
- ihren Hauptwohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in Klagenfurt am Wörthersee haben,
- sich seit mindestens 5 Jahren tatsächlich und rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten
- und hilfsbedürftig sind.
Wie lauten die gesetzlichen Grundlagen für die Sozialhilfe?
- K-SHG 2021 idgF
- K-CHG 2010 idgF