Neue Sammelkategorie "Batterien für leichte Verkehrsmittel"

Mit April 2026 wird an den kommunalen Sammelstellen in Österreich eine neue Sammelkategorie eingeführt: Batterien für leichte Verkehrsmittel (LVBATT). Diese Änderung basiert auf der neuen EU-Batterienverordnung, die eine differenziertere Erfassung und getrennte Sammlung von Batterietypen vorsieht.

Zu den „Batterien für leichte Verkehrsmittel“ zählen beispielsweise Akkus aus E-Bikes, E-Scootern und E-Rollern.

Zu den „Batterien für leichte Verkehrsmittel“ zählen beispielsweise Akkus aus E-Bikes, E-Scootern und E-Rollern. Foto: bigstockphoto

Neben den bereits bekannten Geräte-, Starter- und Industriebatterien werden damit auch Batterien aus leichten Elektrofahrzeugen als eigene Kategorie geführt. Um die Umsetzung in der Praxis zu unterstützen, wurde von der EAK mit ihren Partner:innen ein neues Merkblatt erarbeitet, das als zentrale Orientierungshilfe dient. Es fasst die wichtigsten Anforderungen kompakt zusammen und hilft insbesondere bei der richtigen Zuordnung und sicheren Sammlung dieser Batterien.

„Batterien für leichte Verkehrsmittel“ (LV-Batterien) sind gekapselte Akkus mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm, die für den Antrieb von leichten Fahrzeugen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Akkus aus E-Bikes, E-Scootern, E-Rollern, elektrischen Skateboards oder auch elektrischen Rollstühlen und ähnlichen Anwendungen. Entscheidend ist dabei die klare Abgrenzung zu anderen Batterietypen, um eine korrekte Sammlung und Weiterbehandlung sicherzustellen.

Mit der Einführung der neuen Kategorie sind auch organisatorische Anpassungen an den Sammelstellen verbunden. Die LVBATT werden künftig getrennt von anderen Batterien gesammelt. Dafür kommen zusätzliche 60-Liter-Metallfässer mit Entlüftungsöffnung zum Einsatz, die mit Vermiculite als Füllmaterial ausgestattet sind. Diese entsprechen den bereits bekannten Behältern für lithiumbasierte Gerätebatterien, werden jedoch durch einen eigenen violetten Aufkleber eindeutig gekennzeichnet.

Besonders wichtig ist der sichere Umgang mit diesen Batterien. Da es sich überwiegend um Lithium-Batterien handelt, werden alle LVBATT grundsätzlich wie beschädigte Batterien behandelt. Das bedeutet, dass vor der Einbringung in das Sammelgebinde stets folgende Maßnahmen einzuhalten sind:

  • Abkleben der Pole bzw. Isolieren der Kabel
  • Einzelverpackung der Batterie in einen geeigneten Kunststoffsack
  • Einbettung in ausreichend Vermiculite im Sammelbehälter

Diese Vorgehensweise dient dem Schutz vor Kurzschlüssen und möglichen Brandereignissen und ist daher konsequent umzusetzen.

Das Merkblatt bietet darüber hinaus einen übersichtlichen Entscheidungsbaum, der bei der Zuordnung von Batterien unterstützt und typische Abgrenzungsfragen in der Praxis klärt. Gerade im laufenden Betrieb an Abfallsammelzentren stellt dies eine wertvolle Hilfe dar, um Fehlzuordnungen zu vermeiden und die neuen gesetzlichen Anforderungen korrekt umzusetzen.

Die neuen Sammelgebinde sowie das Merkblatt werden rechtzeitig zur Einführung bereitgestellt. Zusätzlich ist das Merkblatt digital verfügbar: https://www.eak-austria.at/pr-materialien/#merkblatt-getrennte-sammlung-von-batterien-fuer-leichte-verkehrsmittel

Für kommunale Partner bedeutet die Einführung der LVBATT-Kategorie einen wichtigen Schritt hin zu mehr Sicherheit und einer zukunftsfitten Batteriensammlung. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von E-Mobilität im Alltag gewinnt die sachgerechte Erfassung dieser Batterien weiter an Bedeutung. Eine konsequente Umsetzung der neuen Vorgaben trägt wesentlich dazu bei, Risiken zu minimieren und eine hochwertige Verwertung sicherzustellen.

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