Waldbrandgefahr steigt
Die Feuerwehren müssen jedes Jahr in den Frühjahrs- und Sommermonaten mehrmals zu Flächen-, Flur- oder Waldbränden ausrücken. In den meisten Fällen werden diese Brände dabei von Menschen ausgelöst. Im Bezirk Klagenfurt am Wörthersee ist nach wie vor eine aufrechte Waldbrandverordnung in Kraft.
Im gesamten Verwaltungsbezirk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
- jegliches Feuerentzünden,
- das Rauchen sowie
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie
z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) verboten.
„Als Feuerwehrreferent betone ich, wie wichtig die Einhaltung der Waldbrandverordnung ist. Die Nichteinhaltung kann fatale Folgen für Mensch, Tier und Natur haben. Aus diesem Grund rufe ich Sie dazu auf, sich unbedingt daran zu halten und der Waldbrandverordnung Folge zu leisten.“
Feuerwehrreferent Bürgermeister Christian Scheider
Bei Verstößen gegen die Verordnung ist mit Strafen bis zu einer Höhe von 7.270 Euro zu rechnen! Im Falle eines Brandes oder der Entdeckung eines Brandereignisses zögern Sie nicht, den Feuerwehrnotruf 122 zu wählen. Die Verordnung finden Sie auf der Homepage www.klagenfurt.at im Bereich Rechtsinformation.
