Wichtig: Waldbrandverordnung tritt in Kraft!
Im gesamten Verwaltungsbezirk der Stadt Klagenfurt sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
- jegliches Feuerentzünden oder
- das Rauchen sowie
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung)
verboten!!!!
Bei Verstößen gegen die Verordnung ist mit Strafen bis zu 7.270 Euro rechnen!!! Alle weiteren Verordnungen finden Sie im Bereich der Rechtsinformation.