Schlichtungsstelle für Miet- und Wohnrechtsangelegenheiten

Schlichtungsstellen sind in mehreren österreichischen Gemeinden, so auch in Klagenfurt am Wörthersee, als eine dem Bezirksgericht vorgeschaltete Instanz für Miet- und Wohnrechtsangelegenheiten des Gemeindegebietes gesetzlich eingerichtet. Im Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist primär auf eine gütliche Streitbeilegung hinzuwirken. Wenn eine einvernehmliche Lösung (Vergleich) zwischen den Verfahrensparteien nicht gelingt, hat die Schlichtungsstelle über den Antrag zu entscheiden. Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Mietrechtsgesetz (MRG), dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Anträge sind schriftlich an die Abteilung Zivilrecht / Schlichtungsstelle, Theaterplatz 3, 9010 Klagenfurt am Wörthersee oder per E-Mail (zivilrecht@klagenfurt.at) einzubringen und grundsätzlich formfrei.

Mindestinhalt des Antrags:

  • Bezeichnung des Miet- oder Wohnungseigentumsobjektes mit Anschrift
  • Name und Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers und der Antragsgegnerin/des
  • Antragsgegners sowie einer allfälligen bevollmächtigten Vertretung
  • Schilderung des Sachverhaltes mit nachvollziehbarer Begründung
  • Vorlage des Mietvertrages und der sonst zum Beweis des Antragsbegehrens erforderlichen Unterlagen

Bei Einwendungen gegen Entscheidungen der Schlichtungsstelle kann innerhalb von vier Wochen das Bezirksgericht Klagenfurt angerufen werden.

Falls Sie nähere Informationen benötigen, so z.B. betreffend die Zuständigkeit in einer konkreten Angelegenheit oder allgemein zum Ablauf des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

Hinweis!

Die Schlichtungsstelle ist eine Behörde und keine Interessensvertretung von Mietern oder Vermietern, auch keine allgemeine Auskunfts- oder Beratungsstelle in Miet- und Wohnrechtsfragen, insbesondere auch keine Mediationseinrichtung oder Instanz zur Lösung von Nachbarschaftskonflikten.

Ihr Kontakt

Mag. phil. Stefan MAUTHNER

Sachbearbeitung

Stadthaus
Theaterplatz 3

Abteilung Zivilrecht

Theaterplatz 3
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Parteienverkehr:

Montag bis Donnerstag von 8:00 - 12.00 Uhr