Neu: Parkraumbewirtschaftung in der Ostbucht ab 1. Juni
Am Sonntag, 1. Juni 2025, tritt die Erweiterung der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung 2025 im Gebiet „Ostbucht“ in Kraft. Mit dieser Maßnahme können die begrenzten Parkflächen in der Naherholungszone nachhaltig und effizient bewirtschaftet werden.
Parkgebühr und Zeiten der Gebührenpflicht
Die Parkgebühr beträgt in der Ostbucht 50 Cent je 30 Minuten. Für einen ganzen Tag Parken zahlt man 4 Euro Maximalgebühr. Die Gebührenpflicht gilt von 1. April bis 31. Oktober täglich von 8 bis 20 Uhr bzw. von 1. November bis 31. März täglich von 8 bis 17 Uhr. Das gebührenpflichtige Gebiet Ostbucht ersteckt sich von der östlichen Abzweigung Plattenwirtweg bis zum Lido, über sämtliche Großparkplätze beim Metnitzstrand und Europapark bis zum südwestlichen Teil des Lorettoweges.
Auch in der Ostbucht gelten die bekannten Regelungen der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung:
2 Bezahlmöglichkeiten
Es gibt zwei Bezahlmöglichkeiten: bei Parkscheinautomaten oder die für Klagenfurt angebotenen Park-Apps. Der Parkschein ist gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. Auch für den Weg zum Automaten ist die minutengenaue Ankunftszeit im PKW anzuzeigen.
15 Minuten Gratisparken
Dafür muss lediglich die minutengenaue Ankunftszeit auf einem Zettel notiert und dieser gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden.
5 Minuten Toleranz
Nach Ablauf des Parkscheins gilt eine 5-minütige Toleranzzeit. Innerhalb dieser Zeit gibt es keine Beanstandung. Achtung: Die 5 Minuten Toleranz gilt nicht für das 15-minütige Gratisparken!
Die Parkgebührenpflicht besteht auch für Elektroautos und Autos mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb. Die Gebührenpflicht gilt auch für die Zeit des Ladevorganges in E-Ladestationen.
Als umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr bietet sich auch die bequeme Anreise mit dem öffentlichen KMG-Busliniennetz an.