Parken in Klagenfurt

In der Klagenfurter Innenstadt stehen rund 3.800 Stellplätze innerhalb bzw. entlang des Ringes zur Verfügung. Das sind die wichtigsten Punkte der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung:

  • Eine gebührenpflichtige Zone
  • 1. Parkstunde = 90 Cent | danach 90 Cent/30 Minuten
  • Nach Ablauf des Parkscheins gilt eine 5-minütige Toleranzzeit.
  • 15 Minuten Gratisparken: gilt für alle, die ihre minutengenaue Ankunftszeit angeben und den Parkplatz innerhalb dieser Zeit wieder verlassen
  • Gebührenpflicht: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr | Samstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr | Keine Gebührenpflicht an Sonn- und Feiertagen

Einen detaillierten Stadtplan mit Zoom-Funktion zu Kurzparkzonen, Parkscheinautomaten-Standorte und Behindertenparkplätze finden Sie im GIS Klagenfurt.

Gebührenpflichtige Kurzparkzone

Die Gebührenpflicht erkennt man an der Beschilderung an den Ein- und Ausfahrtsstraßen. Nur auf die blauen Bodenmarkierungen zu achten, reicht nicht. Diese sind nicht gesetzlich verpflichtend und daher nicht durchgehend vorhanden.

  • Es gilt ein einheitlicher Tarif: die erste Parkstunde kostet 90 Cent, danach 90 Cent für 30 Minuten Parken.
  • Nach Ablauf des Parkscheins gilt eine 5-minütige Toleranzzeit.
    Innerhalb dieser Zeit erfolgen keine Beanstandung. Die Toleranzzeit gilt jedoch nicht für das 15-minütige Gratisparken!
  • Die maximale Parkdauer beträgt 3 Stunden laut Straßenverkehrsordnung (StVO).
  • Nutzen Sie einen Parkscheinautomaten zur Bezahlung des Parktickets? Dann muss auch für den Weg zum Automaten die minutengenaue Ankunftszeit im PKW hinterlegt werden!
  • Keine Gebührenpflicht für Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb (Batterieelektrofahrzeuge) wenn diese über die „grüne Nummerntafel“ verfügen oder durch einen autorisierten Aufkleber gekennzeichnet sind. Ankunftszeit anzeigen, maximale Parkdauer 3 Stunden lt. StVO.

Längeres Parken in Parkstraßen

Teile dieser Straßenzüge sind durch Verkehrsschilder und grüne Bodenmarkierungen als Parkstraßen gekennzeichnet:

  • Deutenhofenstraße
  • Jahnstraße
  • Kraßniggstraße
  • Gabelsbergerstraße
  • Lastenstraße
  • August-Jaksch-Straße
  • Südbahngürtel

Info

  • Den ganzen Tag parken - Tagesticket um 7,00 Euro
  • In Parkstraßen gilt auch die Regelung des 15 Minuten Gratisparkens.
  • Ebenso ist es möglich, in den Parkstraßen zu einem Tarif von 90 Cent je 30 Minuten zu parken, wobei ab 7,00 Euro der Tagestarif als entrichtet gilt.
  • Nach Ablauf des Parkscheins gilt eine 5-minütige Toleranzzeit

Nicht gebührenpflichtige Kurzparkzone

In nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen kann mittels Parkuhr für maximal 3 Stunden kostenlos geparkt werden. Achten Sie auf die Beschilderungen vor Ort.


Unbefristet kostenloses Parken

Nur dort, wo weder eine gebührenpflichtige noch eine nicht gebührenpflichtige Kurzparkzone ausgeschildert ist, kann ohne zeitliche Beschränkung kostenlos geparkt werden.

  • Wer seine minutengenaue Ankunftszeit auf einem Zettel notiert und diesen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt, parkt 15 Minuten gratis.
  • Die 5 Minuten Toleranzzeit gilt nicht für das 15-minütige Gratisparken!

Parkscheinautomaten

Innerhalb und außerhalb des Ringes finden sich 123 Parkscheinautomaten. Ein Automat befindet sich also immer in der Nähe. Sie können zwischen Bezahlung mit Euromünzen (keine Wechselfunktion) oder bargeldlosem Bezahlen auswählen. So einfach funktioniert das bargeldlose Bezahlen:

  1. Mit der blauen Plus-Taste wird die Zeit gewählt. Jeder Tastendruck erhöht die Parkdauer.
  2. Die gewünschte Parkzeit mit der grünen Haken-Taste bestätigen.
  3. Das NFC-fähige Mobiltelefon bzw. die Bankomat- oder Kreditkarte der neuen Generation an das NFC-Modul halten (befindet sich links neben dem Münzeinwurf) und das Ticket entnehmen.

Mit der roten Taste kann der Vorgang jederzeit abgebrochen werden. Für Fragen zu NFC ist die jeweilige Bank bzw. der Mobilfunkanbieter zu kontaktieren (für NFC-Bezahlvorgänge können Bankgebühren anfallen). Mit der Flaggen-Taste kann das Menü auf Englisch, Italienisch, Slowenisch und Kroatisch umgestellt werden.

Alle Standorte der Parkscheinautomaten finden Sie im GIS Klagenfurt.


Handyparken mit Easy Park, Parkster und Presto Parking

In Klagenfurt kann man auch ganz einfach und schnell per Handy-App einParktticket lösen - derzeitige Anbieter sind:

Informationen und Details zu den Apps direkt auf der jeweiligen Website.

Elektrofahrzeuge

Keine Gebührenpflicht besteht für Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb (Batterieelektrofahrzeuge) oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, wenn diese mit einer Kennzeichentafel nach § 49 Abs. 4 Z 5 KFG 1967 (grüne Schrift auf weißem Grund) oder durch einen autorisierten Aufkleber gekennzeichnet sind. Den autorisierten Aufkleber erhält man im Bürgerservice (Rathaus, Neuer Platz 1) unter Vorlage des Zulassungsscheines.

Achtung: Die Ankunftszeit ist anzuzeigen. Die maximale Parkdauer beträgt 3 Stunden laut StVO.

Hybridfahrzeuge

Hybridfahrzeuge sind von der Gratis-Regelung in der Kurzparkzone, die für Elektrofahrzeuge gilt, generell ausgenommen. Für Hybridfahrzeuge ist daher sowohl für den Zeitraum des Parkens als auch während des Ladevorganges an den öffentlichen e-Ladesäulen in der Kurzparkzone die Parkgebühr zu entrichten.

Einspurige Fahrzeuge

Alle einspurigen Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Roller, etc. sind von der Gebührenentrichtung ausgenommen. Einspurige Fahrzeuge können also auf eingezeichneten Parkplätzen bzw. auch auf jedem anderen Parkplatz kostenlos abgestellt werden. Trikes/Dreiräder zählen hingegen zu den mehrspurigen Kraftfahrzeugen.

Die Kurzparkzonengebühr und die Parkgebühr sind nicht zu entrichten für:

  1. Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge im öffentlichen Dienst gemäß §§ 26 und 26a StVO 1960
  2. Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr gemäß § 27 StVO 1960
  3. Fahrzeuge, die von Ärzten bei einer Fahrt zur Leistung ärztlicher Hilfe gelenkt werden, sofern sie beim Abstellen mit einer Tafel gemäß § 24 Abs. 5 StVO 1960 gekennzeichnet sind
  4. Fahrzeuge, die von Personen im diplomierten ambulanten Pflegedienst bei einer Fahrt zur Durchführung solcher Pflege gelenkt werden, sofern sie beim Abstellen mit einer Tafel gemäß § 24 Abs. 5a StVO 1960 gekennzeichnet sind
  5. Fahrzeuge, die von Inhabern eines Parkausweises für Behinderte gemäß § 29b StVO 1960 abgestellt oder in denen solche Personen befördert werden, sofern die Fahrzeuge beim Abstellen mit diesem Ausweis gekennzeichnet sind
  6. Fahrzeuge, die für den Bund, eine andere Gebietskörperschaft oder einen Gemeindeverband zugelassen sind, ausgenommen Personenkraftwagen
  7. Fahrzeuge, die lediglich zum Zwecke des Aus- und Einsteigens von Personen oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit halten
  8. Fahrzeuge, die von Personen im Rahmen eines ambulanten Pflege- und Betreuungsdienstes bei einer Fahrt zur Durchführung einer Hauskrankenpflege, Hauskrankenhilfe und Heimhilfe im dienstlichen Auftrag eines mobilen sozialen Pflegedienstes, der sich in einem Vertragsverhältnis zum Land befindet, selbst gelenkt werden, sofern die Fahrzeuge mit der von der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee auf Antrag ausgestellten Tafel - Vorderseite: Mobile Hauskrankenpflege/Hauskrankenhilfe/Heimhilfe im Dienst, Rückseite: personenbezogene Daten – vollständiger Name und Geburtsdatum, gekennzeichnet sind
  9. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, wenn diese mit einer Kennzeichentafel nach § 49 Abs. 4 Z 5 KFG 1967 (grüne Schrift auf weißem Grund) oder durch einen autorisierten Aufkleber gekennzeichnet sind
  10. Fahrzeuge, die von Personen gelenkt werden, die sich im Kriseninterventionseinsatz befinden, sofern diese mit einer von der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee diesbezüglichautorisierten Tafel gekennzeichnet sind
  11. Taxis auf Taxistandplätze

Parkkarten für Bewohner

Anrainern mit Hauptwohnsitz in einer gebührenpflichtigen oder nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzone in der Innenstadt kann eine Parkgenehmigung erteilt werden. Bewohner aller 9 Zonen - A, B, C, D, N, S, O, W und Z - können eine Dauerparkkarte beantragen, die sie zum zeitlich uneingeschränkten Parken in der jeweiligen Zone berechtigt. Als Bewohner werden Sie der Zone zugeordnet, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet. Ihre Parkberechtigung ist nur für diese Zone gültig. Es kann nur eine Bewilligung pro Antragsteller und Fahrzeug erteilt werden. Hier finden Sie einen Übersichtsplan der Anrainerzonen.

Bedingung für die Ausstellung einer Dauerparkkarte:

  • Hauptwohnsitz in einer gebietsweise verordneten Kurzparkzone
  • Antragsteller muss Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges sein

Das benötigen Sie:

  • Meldezettel
  • Zulassungsschein des Fahrzeuges
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis (Wohnung/Haus)

Antrag online stellen
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E-Formular: Parkkarte für Bewohner

Gültigkeit:
Die Parkberechtigung kann für die Dauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden.

Kosten:
97,81 Euro Bearbeitungsgebühr + 75,00 Euro pro Jahr pauschale Parkgebühr für gebührenpflichtige Kurzparkzonen

Achtung!

Die Rechtswirksamkeit der Bescheide tritt mit der Zustellung bzw. Ausfolgung der Bescheide ein. Das heißt Sie können Ihre Parkberechtigung erst nutzen, wenn Sie Ihren Bescheid in den Händen haben.

Sollte die Parkkarte nicht mehr benötigt werden (bei Wohnsitzwechsel, etc.), so ist diese an die ausstellende Behörde zu retournieren. Bewohner können einen Antrag auf Rückerstattung der restlichen pauschalen Parkgebühr stellen:

E-Formular: Rückerstattung pauschale Parkgebühr


Parkkarten für Dienstnehmer

Dienstnehmern kann nur eine Parkerlaubnis außerhalb des Rings ausgestellt werden. Innerhalb des Rings ist die Erteilung einer Parkgenehmigung nicht zulässig. Die weiteren Voraussetzungen sind im jeweiligen Antragsformular ersichtlich. 

Weitere zu berücksichtigende Einschränkungen:

  • Der Betriebsstandort muss sich in einer gebietsweise verordneten Kurzparkzone befinden.
  • Innerhalb von 300 m in direkter Linie zum Betriebsstandort darf kein privater oder betriebseigener Stellplatz (Garage, Hof) zur Verfügung stehen.

Antrag online stellen
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Zum E-Formular für Dienstnehmer

Gültigkeit:
Die Parkberechtigung kann für die Dauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden.

Kosten:
97,81 Euro Bearbeitungsgebühr + 75,00 Euro pro Jahr pauschale Parkgebühr (für gebührenpflichtige Kurzparkzonen


Parkkarten für Unternehmer

Unternehmern kann nur eine Parkerlaubnis außerhalb des Rings ausgestellt werden. Innerhalb des Rings ist die Erteilung einer Parkgenehmigung nicht zulässig. Die weiteren Voraussetzungen sind im jeweiligen Antragsformular ersichtlich.

Weitere zu berücksichtigende Einschränkungen:

  • Der Betriebsstandort muss sich in einer gebietsweise verordneten Kurzparkzone befinden.
  • Das Fahrzeug wird zum regelmäßigen Transport von Waren benötigt.
  • Innerhalb von 300 m in direkter Linie zum Betriebsstandort darf kein privater oder betriebseigener Stellplatz (Garage, Hof) zur Verfügung stehen.

Antrag online stellen
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E-Formular: Ausnahmebewilligung für Unternehmer

Gültigkeit: 
Die Parkberechtigung kann für die Dauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden.

Kosten:
97,81 Euro Bearbeitungsgebühr + 75,00 Euro pro Jahr pauschale Parkgebühr (für gebührenpflichtige Kurzparkzonen)


Ausnahmegenehmigung für mobile Pflegedienste

Mobile Pflegedienste können um eine Ausnahmegenehmigung (gem. § 8 Z 4 + § 8 Z 9) ansuchen.


Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten/Ladetätigkeiten

Für gewerbliche Tätigkeiten/Ladetätigkeiten kann um eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 bzw. 62 Abs. 4 und 5 StVO angesucht werden.

Ihr Kontakt

Andrea FICK

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Parkkarten für Bewohner, Dienstnehmer und Unternehmer, Schülerlotsenausweise, Flyerverteilungen, Infostände

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 417 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Birgit PIRKER

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Beseitigungsverfahren nach der STVO u. Ortsbildpflegegesetz, Parkkarten für Bewohner

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 416 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee


Parken für Beeinträchtigte

Die extra gekennzeichneten Parkplätze für Behinderte können nur mit einem 29b-Ausweis in Anspruch genommen werden.

Ihr Kontakt

Bundessozialamt - Kärnten

Kumpfgasse 22-23
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Warum beträgt die maximale Parkdauer nur drei Stunden?
Die maximale Parkdauer ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit maximal drei Stunden geregelt.

Muss man seine Ankunftszeit minutengenau notieren, auch wenn man nur zum Parkscheinautomaten geht?
Ja.

Warum kann das Parken nicht überhaupt ganz freigegeben werden?
Könnte in ganz Klagenfurt gratis und ohne zeitliche Beschränkung geparkt werden, so wäre die Stadt binnen kurzer Zeit dauerhaft zugeparkt. Einen Parkplatz zu finden wäre dann ein nahezu aussichtsloses Unterfangen.

Warum sind genügend freie Parkplätze wichtig?
Jeder findet gerne einen freien Parkplatz. Insbesondere dann, wenn sich dieser in der Nähe des zu besuchenden Ortes befindet. Der innerstädtische Handel ist darauf angewiesen, dass in Gehweite geparkt werden kann.

Wo befindet sich die gebührenpflichtige Kurzparkzone?
Die gebührenpflichtige Zone wird im Norden begrenzt von der Kraßniggstraße, im Osten von der Pischeldorfer Straße, der Mariannengasse, der Kumpfgasse, der Jesserniggstraße und der Lastenstraße, im Süden vom Südbahngürtel, der St. Ruprechter Straße, der Valentin-Leitgeb-Straße, der Ausstellungsstraße, der Rosentaler Straße sowie der August-Jaksch-Straße und im Westen von der Hans-Sachs-Straße, der Villacher Straße, dem Lendhafen,  der Khevenhüllerstraße, der Deutenhofenstraße, der Jahnstraße sowie der Gutenbergstraße.

Wo kann weiterhin gratis geparkt werden?
Außerhalb der gebührenpflichtigen Zone. Bitte beachten Sie aber, dass es auch außerhalb der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen noch gebührenfreie Kurzparkzonen gibt, in denen mittels Parkuhr lediglich drei Stunden geparkt werden kann. Nur dort, wo gar keine Kurzparkzone verordnet ist, kann ohne zeitliche Beschränkung gratis geparkt werden.

Wo können Bewohner Parkkarten beantragen?
Die Antragsstellung für Parkkarten kann online abgewickelt werden. Indem Sie davon Gebrauch machen, beschleunigen Sie die Bearbeitung und kommen so schneller zu Ihrer Parkberechtigung. Der Antrag kann selbstverständlich auch schriftlich im Amtsgebäude Domplatz, Paulitschgasse 13, 4. Stock, gestellt werden.

Welche Unterlagen sind für eine Antragstellung als Bewohner erforderlich?
Meldezettel, Zulassungsschein des Fahrzeuges, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis des Hauptwohnsitzes (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug der Wohnung/des Hauses); keine mündlichen Mietvereinbarungen!

Kann mit Nebenwohnsitz um eine Dauerparkgenehmigung angesucht werden?
Nein, es muss der Hauptwohnsitz sein.

Kann eine Dauerparkgenehmigung beantragt werden, wenn das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller, sondern z.B. auf den Gatten, Lebensgefährten zugelassen ist?
Nein, dann ist eine Bewilligung nicht möglich, da das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen sein muss.

Wenn der Antragsteller den Hauptwohnsitz in der betreffenden Zone hat, das Fahrzeug aber auf die Firma - sprich den Arbeitgeber - zugelassen ist, kann dann um eine Dauerparkgenehmigung angesucht werden?
Ja, wenn der Antragsteller dies durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung durch den Arbeitgeber/die Firma nachweisen kann, dass ihm dieses Firmenfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird.

Kann eine Person für zwei Fahrzeuge um eine Dauerparkgenehmigung ansuchen?
Nein, es kann nur eine Ausnahmebewilligung pro Person ausgestellt werden.

Wo kann nach Erteilung der Dauerparkgenehmigung geparkt werden?
In dieser Zone, in der sich der Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet (Zoneneinteilung laut Plan).

Sind die Bearbeitungsgebühren bei bereits bestehender Dauerparkgenehmigung auch bei neuerlicher Beantragung der Dauerparkgenehmigung zu entrichten?
Ja, die Bearbeitungsgebühren sind bei neuer Antragstellung wiederum zu entrichten.

Auf welche Arten kann die Parkgebühr entrichtet werden?
Es stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung. Der Parkschein aus dem Parkscheinautomaten, die Entrichtung der Gebühr mittels Handyparken-App von A1 oder mit der App EasyPark.

Warum wechselt der Parkscheinautomat nicht?
Eine Wechselfunktion entspricht nicht dem Gerätestandard und hätte die Anschaffung wesentlich verteuert.

Warum kann nicht mit Bankomatkarte und PIN Nummer bezahlt werden?
Die Parkscheinautomaten müssen bei Wind und Wetter funktionieren. Ein Kartenschlitz sowie eine Tastatur könnten hier Probleme bereiten, weshalb man sich bei der Ausschreibung dagegen entschied. Die Geräte in der vorliegenden Fassung sind auch weniger anfällig für Vandalismus.

Was tun, wenn ein Parkscheinautomat außer Betrieb ist?
Auf jedem Automaten befindet sich eine Information zum Standort des nächstgelegenen Parkscheinautomaten.

Wie funktioniert das bargeldlose Zahlen am Automaten?
Stellen Sie durch Drücken der Plus-Taste (weißes + auf blauem Grund) die gewünschte Zeitdauer ein. Führen Sie ihr NFC-fähiges Mobiltelefon, Ihre Bankomat- oder Kreditkarte über das NFC-Modul und entnehmen Sie das Ticket.

Wie funktioniert das bargeldlose Bezahlen mit "NFC"-Funktion?
Alle 123 Parkscheinautomaten sind mit NFC-Modulen ausgerüstet. So einfach funktioniert das bargeldlose Bezahlen: 
Mit der blauen Plus-Taste wird die Zeit gewählt. Jeder Tastendruck erhöht die Parkdauer. Dann die gewünschte Parkzeit mit der grünen Haken-Taste bestätigen. Danach das NFC-fähige Mobiltelefon bzw. die Bankomat- oder Kreditkarte der neuen Generation an das NFC-Modul halten (befindet sich links neben dem Münzeinwurf) und das Ticket entnehmen. Mit der roten Taste kann der Vorgang jederzeit abgebrochen werden. Für Fragen zu NFC ist die jeweilige Bank bzw. der Mobilfunkanbieter zu kontaktieren. Für NFC-Bezahlvorgänge können Bankgebühren anfallen.

Welche Parkscheine stehen fahrenden Werkstätten zur Verfügung?
Den Betreibern fahrender Werkstätten stehen gelbe Parkscheine mit einer Parkdauer von 9 Stunden zum Preis von 4,00 Euro zur Verfügung. Beziehen kann diese Scheine jedoch nur, wer über eine Genehmigung der Abteilung Baurecht-Gewerberecht verfügt.
Kontaktperson ist Hr. Mag. Kop, T: +43 463 537-3744.

Wie funktioniert das Handyparken von EasyPark?
Bitte entnehmen Sie alle Informationen der EasyPark Website.

Wann fallen in der Kurzparkzone Gebühren an?
Die Gebührenpflicht ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Sonn- und Feiertage sind davon ausgenommen.

Wie funktioniert das 15 Minuten Gratisparken?
15 Minuten gratis parken kann nur, wer seine minutengenaue Ankunftszeit auf einen Zettel schreibt und diesen gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legt.

Was bedeutet „minutengenaue“ Ankunftszeit?
Minutengenau bedeutet in dem Fall, dass die Ankunftszeit auf die Minute exakt festgehalten sein muss.

Worauf muss die Ankunftszeit notiert werden?
Hier gibt es keine Formvorschriften beim Aufschreiben der Ankunftszeit. Wichtig ist, dass die Ankunftszeit auf die Minute genau angegeben und gut lesbar ist.

Kann ich auch gratis parken, wenn ich länger bleibe als 15 Minuten?
Jeder, der weiß, dass sein Parkvorgang länger dauern wird als 15 Minuten, bezahlt ab der ersten Minute. Das Gratis-Parken kann nur in Anspruch nehmen, wer seinen Parkplatz innerhalb der 15 Minuten wieder freigibt.

Wie bzw. was wird durch die Organe des ÖWD kontrolliert?
Die Organe des ÖWD kontrollieren die Entrichtung der Parkgebühr zum Zeitpunkt der Kontrolle.

Welche Regelung besteht für Gewerbetreibende u. Dienstnehmer?
Standortbezogene Unternehmen, Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer können um eine Ausnahmebewilligung für ein auf das notwendige Ausmaß eingeschränkte Parken in den Kurzparkzonen ansuchen.

Unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen kann um eine Ausnahmebewilligung angesucht werden?
Standortbezogene Unternehmen, Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer können dann ansuchen, wenn  sich der Standort des Betriebes innerhalb der Zone A, B, C, D, N, S, O oder W befindet, innerhalb von 300 m in direkter Linie zum Betriebsstandort kein privater oder betriebseigener Stellplatz (Garage, Hof) zur Verfügung steht und es dem Antragsteller aufgrund der Geltungszeiten der Kurzparkzone im Hinblick auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Betriebes nicht zugemutet werden kann, mit der höchstzulässigen Parkdauer das Auslangen zu finden. Das Fahrzeug kann nicht in der „Zone Z“ (innerhalb des Ringes) geparkt werden.

Darf ich mein Auto ohne Hinterlegung der Ankunftszeit abstellen?
Nein.

Muss man seine Ankunftszeit auch in nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen hinterlegen?
Ja.

Woran kann man erkennen, ob man sich in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone befindet?
An der Beschilderung. An allen in die gebührenpflichtige Zone führenden Einfahrtsstraßen sind Schilder angebracht, die auf die gebührenpflichtige Kurzparkzone hinweisen. Auch in den einzelnen Straßenzügen befinden sich Beschilderungen. Nur auf die blauen Bodenmarkierungen zu achten, reicht nicht. Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und daher nicht zwangsläufig durchgehend vorhanden.

Gilt auch für Elektrofahrzeuge eine Gebührenpflicht?
Nein. Der Befreiungstatbestand für Elektrofahrzeuge ist im § 8 Z 10 in der Kurzparkzonengebührenverordnung 2016 geregelt. Für Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb (Batterieelektrofahrzeuge) ist keine Kurzparkzonengebühr zu entrichten, wenn diese über die "Grüne Nummerntafel" verfügen oder durch einen autorisierten Aufkleber als Elektrofahrzeuge gekennzeichnet sind. Nicht vergessen: Ankunftszeit angeben, maximale Parkdauer 3 Stunden lt. StVO!

Kostenpflichtige Parkangebote privater Anbieter werden in der GIS Übersichtskarte angezeigt.

Zuständigkeiten bei Organstrafmandaten

Organstrafmandate in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone werden in der Regel vom ÖWD ausgestellt (auch zu erkennen an der Höhe der Organstrafe = 24,00 Euro). Wenden Sie sich bei Fragen an die Mitarbeiter des Österreichischen Wachdienstes.

Organstrafmandate in der nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzone werden in der Regel vom Ordnungsamt der Stadt ausgestellt (auch zu erkennen an der Höhe der Organstrafe = 20,00 Euro). Wenden Sie sich bei Fragen an das Ordnungsamt.

Ihr Kontakt

Andrea FICK

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Parkkarten für Bewohner, Dienstnehmer und Unternehmer, Schülerlotsenausweise, Flyerverteilungen, Infostände

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 417 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Birgit PIRKER

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Beseitigungsverfahren nach der STVO u. Ortsbildpflegegesetz, Parkkarten für Bewohner

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 416 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Ordnungsamt

Platzl 6, St. Ruprecht
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Bürgerservicebüro Rathaus

Neuer Platz 1
9010 Klagenfurt am Wörthersee