Gewerberechtliche Angelegenheiten
Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Für jede gewerbliche Tätigkeit wird eine Gewerbeberechtigung benötigt, die von der Gewerbebehörde ausgestellt wird.
Hier finden Sie wichtige (Online-)Forumlare zu Ihren gewerberechtlichen Angelegenheiten:
Abteilung Baurecht und Gewerberecht
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Für die Ausübung eines Gewerbes in Österreich benötigt man eine Gewerbeberechtigung. Diese erhält man nach der Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde. Je nach Gewerbeart (frei oder reglementiert) und Gewerbetreibenden (Einzelunternehmer oder Gesellschaft) sind die Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung unterschiedlich. Ein Gewerbe kann sowohl von natürlichen Personen als auch von anderen sogenannten Rechtsträgern (juristische Person) ausgeübt werden.
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Carina KAMBER-ORASCH
Abteilung Baurecht und Gewerberecht
Gewerbeanmeldungen reglementierte Gewerbe und Geschäftsführerbestellungen, Individuelle Befähigungen, Register Wirtschaftliche Eigentümer
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Paulitschgasse 13 / 3. Stock / Zimmer: 302 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Dominik STATTMANN
Abteilung Baurecht und Gewerberecht
Anmeldungen A-Z für §95-Gewerbe, Individuelle Befähigungen, Untersagungen, Entziehungen
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Andrea KÄFER
Abteilung Baurecht und Gewerberecht
Gewerbeangelegenheiten A - L (An- und Abmeldungen (freie Gewerbe), Gewerbelöschungen, weitere Betriebsstätten, Geschäftsführeran-/abmeldungen, Standortverlegungen, Taxi, u.a.)
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Christoph Emanuel THULLER
Abteilung Baurecht und Gewerberecht
Gewerbeangelegenheiten M-Z (An- und Abmeldungen (freie Gewerbe), Gewerbelöschungen, weitere Betriebsstätten, Geschäftsführeran-/abmeldungen, Standortverlegungen, Taxi, u.a.)
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Mit diesem Formular können Sie die Eröffnung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) bekanntgeben. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird die weitere Betriebsstätte im Gewerbeinformationssystem Austria eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt.
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Andrea KÄFER
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Gewerbeangelegenheiten A - L (An- und Abmeldungen (freie Gewerbe), Gewerbelöschungen, weitere Betriebsstätten, Geschäftsführeran-/abmeldungen, Standortverlegungen, Taxi, u.a.)
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Mit diesem Formular können Sie die Schließung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) bekanntgeben. Diese weitere Betriebsstätte wird im Gewerbeinformationssystem Austria als beendet eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt.
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Andrea KÄFER
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Gewerbeangelegenheiten A - L (An- und Abmeldungen (freie Gewerbe), Gewerbelöschungen, weitere Betriebsstätten, Geschäftsführeran-/abmeldungen, Standortverlegungen, Taxi, u.a.)
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Mit diesem Formular können Sie ein Gewerbe zurücklegen. Mit der Zurücklegung des Gewerbes endet das Recht zur Ausübung dieses Gewerbes im Hauptstandort sowie in allen weiteren Betriebsstätten (Filialen). Sofern keine Umstände vorliegen, die eine Zurücklegung nicht gestatten wird das Gewerbe im Gewerbeinformationssystem Austria als beendet eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt.
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Gewerbeangelegenheiten A - L (An- und Abmeldungen (freie Gewerbe), Gewerbelöschungen, weitere Betriebsstätten, Geschäftsführeran-/abmeldungen, Standortverlegungen, Taxi, u.a.)
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Gewerbeangelegenheiten M-Z (An- und Abmeldungen (freie Gewerbe), Gewerbelöschungen, weitere Betriebsstätten, Geschäftsführeran-/abmeldungen, Standortverlegungen, Taxi, u.a.)
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Mit diesem Formular können Sie die Verlegung eines Betriebes (Standort des Gewerbes) bekanntgeben. Der neue Standort wird im Gewerbeinformationssystem Austria eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt.
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Gewerbeangelegenheiten A - L (An- und Abmeldungen (freie Gewerbe), Gewerbelöschungen, weitere Betriebsstätten, Geschäftsführeran-/abmeldungen, Standortverlegungen, Taxi, u.a.)
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Gewerbeangelegenheiten M-Z (An- und Abmeldungen (freie Gewerbe), Gewerbelöschungen, weitere Betriebsstätten, Geschäftsführeran-/abmeldungen, Standortverlegungen, Taxi, u.a.)
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Mit diesem Formular können Sie die Genehmigung einer späteren Sperrstunde beantragen.
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Gewerbeangelegenheiten A - L (An- und Abmeldungen (freie Gewerbe), Gewerbelöschungen, weitere Betriebsstätten, Geschäftsführeran-/abmeldungen, Standortverlegungen, Taxi, u.a.)
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Mit diesem Formular melden Sie die Bestellung einer neuen gewerberechtlichen Geschäftsführerin bzw. eines neuen gewerberechtlichen Geschäftsführers. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Bestellung dieser Person als GeschäftsführerIn im Gewerbeinformationssystem Austria eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt. Bei einigen Gewerben erfolgt die Genehmigung mittels Bescheid.
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Mit diesem Formular können Sie das Ausscheiden einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers (Beendigung dieser Tätigkeit) bekanntgeben. Das Ausscheiden der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers wird im Gewerbeinformationssystem Austria eingetragen und Sie werden von dieser Eintragung verständigt.
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Wenn Sie ein reglementiertes Gewerbe oder ein Teilgewerbe ausüben wollen, ist die Befähigung zur Ausübung dieses Gewerbes nachzuweisen. Kann der formelle Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, können Sie mit diesem Formular einen Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung stellen. Werden durch die vorgelegten Unterlagen (z. B. Ausbildungsnachweise, Dienstzeugnisse) oder andere Beweismittel die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf andere Weise nachgewiesen, erlässt die Behörde einen Feststellungsbescheid.
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Mit diesem Formular können Sie für Ihr eigenes Gewerbe einen kostenlosen, beglaubigten Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria beantragen. Einen unbeglaubigten GISA-Auszug können Sie jederzeit kostenlos unter www.gisa.gv.at erhalten.
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Mit diesem Formular können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria beantragen. Einen aktuellen oder historischen GISA-Auszug können Sie unter www.gisa.gv.at online abrufen.
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Als Umgründung wird eine Änderung der Rechtsform eines Unternehmens bezeichnet, im Zuge derer Vermögen (insb. Betriebe bzw. Betriebsteile) auf einen neuen Rechtsträger übertragen wird. Es sind vor allem betriebswirtschaftliche, unternehmens-, gesellschafts- und steuerrechtliche sowie gewerberechtliche Aspekte zu beachten. Welche konkreten Gesetzesbestimmungen anzuwenden sind, hängt maßgeblich von der Rechtsform des Unternehmensträgers ab.
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