Gewerbliche Betriebsanlagen

Hier erfahren Sie, wo Sie welche Betriebsanlage errichten können, welche Vorschriften einzuhalten und welche Auflagen zu erfüllen sind. Die Stadt Klagenfurt ist zuständig für Genehmigungen, Änderungen und Auflassungen von Betriebsanlagen.

Weiters werden zum Schutze der Nachbarn vor unzumutbaren Belästigungen, Verfahren zur Vorschreibung von zusätzlicher Auflagen und einstweilige Zwangs- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt.

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 537-3378baurecht.gewerberecht@klagenfurt.at

Ihr Kontakt

MMag., Dr. Wolfgang POSCH

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Betriebsanlagen u. Wasserrecht Gebiet Klagenfurt Ost

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 402 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Mag. Peter SCHMIDINGER

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Betriebsanlagen u. Wasserrecht Gebiet Klagenfurt West

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 413 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Mag.a Sarah GRANIG

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Betriebsanlagen u. Wasserrecht Gebiet Klagenfurt Innenstadt

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 413 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Das ASchG stellt die Grundlage für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von AN in Österreich dar. Durch einen gezielten Arbeitsschutz sollen Unfallgefahr, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und Dauerschäden vermieden werden.

Gesamte Rechtsvorschrift für Arbeitnehmerschutzgesetz

Ihr Kontakt

Abteilung Gewerberecht

Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Unter das Bäderhygienegesetz fallen alle Schwimmbäder, Kleinbadeteiche und Badegewässer, Whirlwannen, Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder (Infrarotkabinen) etc., die nicht im Rahmen von Wohnanlagen mit weniger als 6 Wohneinheiten gemeinschaftlich betrieben werden. Somit unterliegen alle Bäder und sonstigen Wellnesseinrichtungen in Hotels, Pensionen, Apartmenthäusern, größeren Wohnanlagen, Sporteinrichtungen oder sonstigen Gewerbebetrieben daher dieser Regelung.

Gesamte Rechtsvorschrift für Bäderhygienegesetz

Ihr Kontakt

Robert FISCHER

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Bäderhygiene, Sanitäre Einschau, Wärmepumpen, Fahrschulen, Koordination von Messungen betr. Mobilfunk

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 3. Stock / Zimmer: 311 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Das Abfallwirtschaftsgesetz beinhaltet Ziele und Grundsätze für Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling sowie sonstige Verwertung (zB energetische Verwertung) und Abfallentsorgung. Weiters regelt das AWG Verpflichtungen für die Sammlung, Behandlung, Lagerung, Beförderung sowie für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen.

Gesamte Rechtsvorschrift für Abfallwirtschaftsgesetz

Ihr Kontakt

Sabine KOPAL

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Abfallwirtschaftsrecht, Altlastensanierungsgesetz, Apothekenrecht, Wärmepumpen u. Bergwacht

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 3. Stock / Zimmer: 311 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) stellt die rechtliche Grundlage zur Führung des Verdachtsflächenkatasters und des Altlastenatlas dar. Das ALSAG soll die finanziellen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Sicherheit und Sanierung von Altlasten schaffen.

Gesamte Rechtsvorschrift für Altlastensanierungsgesetz

Ihr Kontakt

Sabine KOPAL

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Abfallwirtschaftsrecht, Altlastensanierungsgesetz, Apothekenrecht, Wärmepumpen u. Bergwacht

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 3. Stock / Zimmer: 311 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Das Kärntner Prostitutionsgesetz dient zur Abwehr von Mißständen bei der Anbahnung und Ausübung der Prostitution.

Gesamte Rechtsvorschrift für Kärntner Prostitutionsgesetz

Ihr Kontakt

Ursula STOSSIER

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Grundverkehr u. Grundstücksteilungen, Tierschutz, ProstitutionsG ua.

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 411 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Durch das Tiermaterialiengesetz wird der Bereich der ablieferungspflichtigen Schlachtnebenprodukte bzw. jener tierischen Produkte, welche nicht oder nicht mehr für den Lebensmittelverkehr geeignet sind sowie die Entsorgung verendeter oder getöteter Tiere, geregelt. Auch die Zulassung von Biogasanlagen und Kompostierungsanlagen, in welchen tierische Nebenprodukte oder Speisereste verarbeitet werden sollten, ist im Tiermaterialiengesetz festgelegt.

Gesamte Rechtsvorschrift für Tiermaterialiengesetz

Ihr Kontakt

Sabine KOPAL

Abteilung Baurecht und Gewerberecht

Abfallwirtschaftsrecht, Altlastensanierungsgesetz, Apothekenrecht, Wärmepumpen u. Bergwacht

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 3. Stock / Zimmer: 311 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee