Nutzung von Straßen und Plätzen

Für die Bewilligung von Baustellen, Baustofflagerungen sowie die Aufstellung von Gerüsten, Containern und Kränen im Straßenraum bzw. die Errichtung von temporären Ladezonen sind folgende Ansuchen an die zuständige Behörde (Abteilung Bau- und Gewerberecht) zu stellen:

Bewilligungsbescheid nach  §82 bzw.  §90 der StvO

  • Für die Ansuchen Arbeiten auf und neben der Straße (§ 90 StvO) nutzen Sie das nachfolgende pdf bzw. das E-Formular.

  • Für das Ansuchen Benützung öffentlichen Gutes bzw. öffentlichen Luftraumes (§ 82 StVO) nutzen Sie das nachfolgende Formular.


Für die Benützung des öffentlichen Gutes und Luftraumes in Klagenfurt sind Genehmigungen der zuständigen Behörden notwendig. Diese können betreffen:

  • Verkaufsständer

  • Verkaufshilfen aller Art

  • Gast- und Schanigärten

  • Veranstaltungen  aller Art (Kurzzeitbenützungen) mit und ohne Bewirtung

  • Verteilung und Anbringung von Werbematerial  (Folder,  Produktwerbung usw.),

  • alle kirchlichen und caritativen Veranstaltungen

  • Sportveranstaltungen

Ihr Kontakt

Mag. Martin KOP

Gruppenleitung, Bewilligungen für Verkehrserschwernisse (Baustelleneinrichtungen etc.) mit Ausnahme der Versorgungsleitungen, Haltestellenverlegungen, Sicherung des Verkehrs (überbreite Transporte, Ladetätigkeit etc.)

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 419

Benützungsentgelt

Für die Benützung des öffentlichen Gutes und Luftraumes ist ein Benützungsentgelt zu entrichten. Laden Sie sich dazu diese privatrechtliche Vereinbarung von der Webseite und drucken Sie diese aus.
Füllen Sie die Vereinbarung aus (für Rückfragen unbedingt Telefonnummer angeben). 

 

Ihr Kontakt

Christina KRAMMER

Benutzung öffentlichen Gutes, Verrechnung

Domplatz
Paulitschgasse 13 / 5. Stock / Zimmer: 503