Eröffnungsbilanz

Eine Komponente des neuen öffentlichen Rechnungswesens bildet der Vermögenshaushalt. Wie in einer Unternehmensbilanz besteht er aus einer Aktiv- und einer Passivseite. Vereinfacht gesprochen lassen sich daraus das Vermögen (und im Mehrjahresvergleich dessen Veränderung) sowie die Finanzierung desselben herauslesen. Alle Gebietskörperschaften müssen eine so genannte Eröffnungsbilanz vorlegen.

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