Subventionsberichte

Die vom Gemeinderat beschlossene Subventionsordnung 2013 bestimmt im § 11, dass als Beilage zum Jahresabschluss jährlich ein Subventionsbericht zu erstellen ist, in dem die gewährten Subventionen aufzuzählen und die der Stadt dadurch angefallenen Ausgaben bzw. Kosten anzuführen sind. Aus den von den Abteilungen und Dienststellen im Subventionsprogramm erfassten Daten wurden die hier vorliegenden Berichte erstellt. Die Gliederung erfolgt nach den einzelnen Teilabschnitten, zu deren Lasten die Geld‐ und Sachleistungen erbracht wurden.