Bei der Abteilung Berufsfeuerwehr hat die Interne Revision des Magistrates den Verdacht einer angeblichen Vorteilsbeschaffung durch Auftragsvergabe an einen eigenen Mitarbeiter geprüft. Die Vorwürfe erwiesen sich
Großteils als haltlos. Auftragsvergabe, Leistungserbringung und auch die Höhe der Rechnungsbeträge waren korrekt. Jedoch hat der Mitarbeiter einen Formalfehler begangen.
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