Stadtentwicklungskonzept - der Zukunft begegnen

Stadtentwicklung bedeutet Wandel und Verantwortung für künftige Generationen. Die Landeshauptstadt wächst und wir sind bereit, der Zukunft zu begegnen. Mehr Einwohnerinnen und Einwohner bringen nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch neue Chancen. Unser Stadtentwicklungskonzept 2026 ist gedacht als eine raumplanerische Vision von einem Klagenfurt der Zukunft. Es soll deshalb im breiten und intensiven Dialog zwischen Politik und Verwaltung, Fachleuten sowie Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet werden. Ziel ist eine Stadt, in der alle Menschen gerne leben.

Im Frühjahr 2023 erfolgte der Startschuss für unser neues Stadtentwicklungskonzept. Es baut auf dem STEK 2020+ von 2014 auf und ist das strategische Planungsinstrument der Landeshauptstadt für die kommenden zehn Jahre.

Das STEK 2026 soll die einzelnen städtischen Projekte in den Kontext einer hochwertigen, städtebaulichen Ordnung und Stadtgestaltung stellen und gleichzeitig den Lebensraum Stadt für seine Bewohner, die hier arbeitenden Menschen und die Besucher verbessern. Dabei sind neben den städtebaulichen Anforderungen auch soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Aspekte miteinander in Einklang zu bringen. Im Mittelpunkt steht aber immer die Raumplanung.

Der Planungsprozess für das neue Stadtentwicklungskonzept standen unter dem Motto „Der Zukunft begegnen“. Der Start erfolgte im Frühjahr 2023 mit vier Expertengruppen zu den Themen „Zukunftsstandort Klagenfurt“, „Klagenfurt Smart & Klimafit“, „Klagenfurt Mobil“ sowie „Klagenfurt Lebenswert“. Auch für die Klagenfurter Bevölkerung hatte dabei mehrere Möglichkeiten, sich zu beteiligen und Ideen einzubringen. Nach diesem Strategieprozess erfolgte die konkrete Detailausarbeitung des neuen Stadtentwicklungskonzeptes.


Unsere neun Handlungsfelder für die Zukunft

Frequently asked questions

Alles Wissenswerte zum neuen Stadtentwicklungskonzept "Der Zukunft begegnen"

Im Rahmen von Klagenfurt 2026 sind insbesondere die zwischenzeitlich entwickelten und beschlossenen Sachkonzepte wie die Smart City Strategie, der Leitbildprozess, das Mobilitätskonzept und der „Masterplan Gehen“ zu beachten. Auch geänderte raumordnungsrechtliche Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden.