Winterdienst
Der Einsatz für den städtischen Winterdienst beginnt mit den ersten kälteren Temperaturen und dauert bis in den Frühling. Nach einem genauen Prioritätenplan werden die Straßen, Plätze, Geh- und Radwege in Klagenfurt möglichst eis- und schneefrei gehalten.
Abteilung Straßenbau und Verkehr
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Die Schneeräumung in Klagenfurt erfolgt nach Prioritätenstufen. Erste Priorität haben die 60 km Hauptverkehrsstraßen, welche mit fünf Verbänden zu je zwei Fahrzeugen in einem kürzeren Intervall gepflügt werden.
Für das 510 km umfassende restliche Stadtgebiet stehen noch neun eigene Fahrzeuge und 33 angemietete Traktoren zur Verfügung.
Nach dem Pflügen beginnt die Schneebeseitigung in der Innenstadt. Die Mitarbeiter der Schneeräumpartien kümmern sich um die Räumung von Übergängen und Gehsteigen (wo keine Anrainerverpflichtung besteht) sowie die Räumung der Bushaltestellen.
Etwa zeitgleich rückt nach dem Pflügen der Streudienst aus, der zuerst auf den 100 km Steigungsstücken und danach im restlichen Stadtgebiet Splitt oder bei extremen Straßenverhältnissen Salz aufbringt.
Hinweis
Wir bitten um Verständnis, dass die Straßen nach ihrer Priorität betreut werden müssen und Sonderwünsche nur bedingt erfüllt werden können!
Betreuung von 6:00 Uhr - 22:00 Uhr - Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten (ausgenommen unverbaute land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften) haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehwege - einschließlich in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen - entlang der gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee- und Glatteis bestreut sind. Ist kein Gehweg vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten.
Straßen ohne Gehsteig - In einer Fußgängerzone oder bei Straßen ohne Gehsteig gilt die Verpflichtung für 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfront.
Kombinierte Geh- und Radwege - Bei kombinierten Geh- und Radwegen ist der durch eine Markierung getrennte Gehweg zu säubern und zu bestreuen. Fehlt diese Trennung, gilt die Verpflichtung für 1 m breiten Streifen entlang der Häuserfront, wobei der Schnee nicht auf dem Radwegstreifen deponiert werden darf.
Haltestellenbereiche sind auch zu säubern - Befindet sich eine Haltestelle am Gehsteig, so ist der gesamte Haltestellenbereich ebenfalls bis zur Gehsteigkante zu säubern und zu bestreuen.
Nicht auf Räumung verlassen - Die fallweise Räumung und Streuung durch den Magistrat befreit die einzelnen Grundstückseigentümer nicht von ihren Anrainerpflichten. Man kann und darf sich nicht darauf verlassen, dass die Räumung und Streuung von der Gemeinde überhaupt und rechtzeitig durchgeführt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Pflichten nach § 93 StVO aus mehreren Teilpflichten zusammensetzen, von denen der Magistrat der Landeshauptstadt einige ohnehin nie übernommen hat.
Bei Unfällen haften Anrainer - Alle zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Haftungen bei Unfällen, die unter Umständen auf eine mangelnde Obsorge der nach der Straßenverkehrsordnung verpflichteten Personen zurückzuführen sind, liegen bei den Wegeigentümern bzw. Anrainern der Gehwege und öffentlichen Straßen.
Bei Privatstraßen - Für eine ordnungsgemäße Räumung und Streuung bei Privatstraßen sind in erster Linie die Wegeigentümer zuständig.
Sträucher und Äste entfernen - Um den Winterdienst nicht unnötig zu behindern, sollten Sträucher und Äste von Bäumen, die durch die Schneelast in die Straße oder den Gehsteig hineinhängen könnten, entfernt werden.
Keinen Schnee auf die Straße schaufeln - Einige Grundstückseigentümer schaufeln noch immer den Schnee von ihren Einfahrten auf die Straße. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass dies nicht zulässig ist und nach der Straßenverkehrsordnung bzw. nach dem Kärntner Straßengesetz geahndet werden kann. Sie werden daher dringend ersucht, das Ablagern von Schnee auf der Straße - insbesondere wenn sie bereits geräumt wurde - zu unterlassen.
- Feldkirchner Straße
- St. Veiter Straße (ab Josef-Sablatnig-Straße)
- Völkermarkter Straße
- Enzenbergstraße (Hasnerstraße bis Völkermarkter Straße)
- Hasnerstraße
- Rosentaler Straße
- August-Jaksch-Straße
- Villacher Straße
- St. Veiter Ring
- Völkermarkter Ring
- Viktringer Ring
- Villacher Ring
Ihr Kontakt
Ansprechpartner für diese Straßenzüge
Straßenbauamt Klagenfurt, Abteilung 17
Josef-Sablatnig-Straße 245
9020 Klagenfurt am Wörthersee
49 Straßenreiniger halten Gehsteige (wo Anrainer nicht verpflichtet sind), Stiegen, Übergänge und Radwege eis- und schneefrei
Vor dem Winter werden ca. 5.500 Schneestangen gesetzt
Bis zu 14 Streugeräte gewährleisten die Verkehrssicherheit auf den Straßen
Bei Schneefall sind 56 Pflüge auf 574 km Straßen und 127 km Radwegen in 47 festgelegten Gebieten (nach Prioritäten gestaffelt) unterwegs
Bis zu 13 Ladegeräte und bis zu 20 Fahrzeuge mit 90 Schneeschauflern befördern Schneemassen in kürzester Zeit aus der Stadt
Der abtransportierte Schnee landet hauptsächlich im ehemaligen Klärbecken in der Boltzmannstraße
Zur Abschätzung des Wetters werden zeitnahe Prognosen und persönliche Informationen der GeoSphere Austria sowie ein Glatteisfrühwarnsystem herangezogen
Die sogenannte Umlaufzeit (die Zeit, die benötigt wird, um ein Gebiet einmal zu Pflügen) sollte zB bei Schneehöhen bis 10 cm in der 1. Priorität (Hauptverkehrsstraßen) max. 5 Stunden und in der 2. Priorität (Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung) max. 12 Stunden betragen
Zusätzliches Aufkommen von Feinstaub wird verhindert, indem das Betreuungsnetz mit auftauenden Mitteln ausgeweitet und die Anzahl der Streufahrzeuge mit auftauenden Mitteln erhöht wurde
Ist die gesamte Winterdienst-Truppe im Einsatz, ergeben sich ca. 220 Personen mit 12 Stunden Arbeitszeit Gesamtkosten von 130.000 Euro - pro Tag (ohne Materialkosten)
Das Schneetelefon ist für Ihre Anliegen rund um die städtische Schneeräumung da.
+43 463 537-5444
Bitte bedenken Sie dabei, dass je nach Priorität und Intensität des Schneefalls bis zur Schneeräumung 12 Stunden vergehen können.
- Beachten Sie Wetterberichte und Rundfunkmeldungen über die Straßenverhältnisse.
- Um pünktlich am Ziel zu sein, sollten Sie bei Winterwetter frühzeitig das Haus verlassen.
- Denken Sie daran, dass sich bei Winterwetter Busse verspäten können.
- Tragen Sie rutschfeste Schuhe, eventuell mit Hilfsmitteln wie Schuhspikes oder Schuhketten.
- Bedenken Sie beim Aussteigen aus Bussen, Bahnen und dem PKW, dass die warmen Schuhe schneller rutschen.
- Beachten Sie, dass Gehwege vor 6:00 Uhr noch nicht geräumt sein müssen.
- Überqueren Sie die Straße, wenn möglich, auf Fußgängerüberwegen.
- Betreten Sie nie plötzlich die Fahrbahn, da der Bremsweg der Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen wesentlich länger ist, als in der trockenen Jahreszeit.
- Tragen Sie möglichst helle Bekleidung, damit Sie auch bei trüber Witterung von motorisierten Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Auto ab spätestens Mitte November nur noch mit Winterbereifung fährt.
- Passen Sie die Fahrgeschwindigkeit stets den Straßenverhältnissen an und halten Sie einen dreimal so großen Sicherheitsabstand zum Vordermann, als bei trockener Fahrbahn.
Bedenken Sie beim Überholen, dass es auf der Überholspur oder am Straßenrand noch glatter sein kann.
Das Auto warmlaufen lassen ist verboten - den Motor am Stand warmlaufen zu lassen, um zB die Scheiben zu reinigen, ist unsachgemäß und auch verboten.