Namensänderung
Eine markante Änderung der Lebenssituation (z.B. durch Scheidung oder nach Trennung einer Partnerschaft) oder der als lächerlich oder anstößig empfundene Vor- und oder Familienname sind oft triftige Gründe für eine Namensänderung. Alle gesetzlich anerkannten Gründe für eine Namensänderung finden Sie auf oesterreich.gv.at
Alle weiteren Informationen zu den Gebühren und erforderlichen Dokumenten für eine Namensänderung erhalten Sie direkt beim Standesamt.
Kosten
Behördlicher Antrag zur Namensänderung | 14,30 Euro |
Bewilligung des Wunschnamens | 545,60 Euro |
Abteilung Bevölkerungswesen / Standesamt
Kumpfgasse 20
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Parteienverkehr
Montag - Donnerstag
8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte um Terminvereinbarung vorab (telefonisch oder per Email).