Namensänderung

Eine markante Änderung der Lebenssituation (z.B. durch Scheidung oder nach Trennung einer Partnerschaft) oder der als lächerlich oder anstößig empfundene Vor- und oder Familienname sind oft triftige Gründe für eine Namensänderung. Alle gesetzlich anerkannten Gründe für eine Namensänderung finden Sie auf oesterreich.gv.at

Alle weiteren Informationen zu den Gebühren und erforderlichen Dokumenten für eine Namensänderung erhalten Sie direkt beim Standesamt.

Kosten

Behördlicher Antrag zur Namensänderung14,30 Euro
Bewilligung des Wunschnamens545,60 Euro