Geburt

Unmittelbar nach der Geburt eines Kindes müssen einige Behördenwege erledigt werden, damit Eltern die wichtigsten Dokumente für Ihr Kind erhalten.

Wichtig sind:

  • Geburtsurkunde
  • Vor- und Familienname des Kindes
  • Meldung bei der Sozialversicherung
  • Wohnsitzanmeldung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Vaterschaftsregelung
  • Obsorgeregelung

Kosten

Bei erstmaligen Antrag bis zum 2. Lebensjahr ist die Ausstellung einer Geburtsurkunde gebührenfrei. Danach kostet sie 9,30 Euro.

Hinweis!

Tipp: Der Digitale Babypoint hilft Aufgaben, Behördenwege etc. rund um Schwangerschaft und Geburt zu organisieren. Mehr dazu auf osterreich.gv.at

Anzeige der Geburt (für Erhalt der Geburtsurkunde)

Die Geburt eines Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Im Allgemeinen wird die Anzeige der Geburt durch die Krankenanstalt, in der das Kind geboren wird, automatisch an das Standesamt übermittelt. Bei Hausgeburten wird die Anzeige der Geburt von der Ärztin/vom Arzt bzw. von der Hebamme, die/der bei der Geburt anwesend war, ausgestellt und der Mutter/den Eltern übergeben. Die Mutter/die Eltern muss/müssen diese dann dem Standesamt übergeben.

Wenn gewünscht, wird die Geburt von Klagenfurter Kindern auch in der StadtZeitung Klagenfurt veröffentlich. Dazu muss am Standesamt eine eigene Einverständniserklärung unterschrieben werden.