Personalausweis

Mit dem Personalausweis kann man jederzeit seine Identität nachweisen und er wird in mehr als 30 Staaten Europas als Reisepass-Ersatz anerkannt. Wie beim Reisepass darf das Foto nicht älter als 6 Monate sein und muss den Passbildkriterien entsprechen.

Abteilung Bevölkerungswesen / Passamt

Kumpfgasse 20
9010 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 537-4010passamt@klagenfurt.at

Parteienverkehr

Montag bis Donnerstag
8 Uhr bis 15 Uhr

Freitag 
8 Uhr bis 12 Uhr

Terminvereinbarung (telefonisch, per Email oder online) ist erforderlich!

Kosten

Bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ist die Ausstellung gebührenfrei!
91,00 Euro für Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr
39,00 Euro für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres

Gebühren bei der erstmaligen Vorlage eines ausländischen Dokumentes

Bei der An-, Ab- oder Ummeldung eines Wohnsitzes müssen nun ausländische Dokumente vergebührt werden.
Die Gebühren fallen ausschließlich beim erstmaligen amtlichen Gebrauch des ausländischen Dokumentes vor einer österreichischen Behörde an.

Die Gebühr entfällt, wenn die erfolgte Vergebührung vor einer österreichischen Behörde nachgewiesen werden kann.
Über die Vergebührung wird von der Meldebehörde eine Bestätigung ausgestellt, die bei anderen Behörden vorgewiesen werden kann, sodass bei dieser die Gebühr nicht mehr entrichtet werden muss.

Gebühren:
(§ 14 TP14 Abs. 1 Gebührengesetz)

  • Die An-/Ab- oder Ummeldung ist kostenlos
  • Bei der erstmalige Erfassung von ausländischen Dokumenten/Zeugnissen im ZMR sind zu entrichten:

Reisepass:                        42 Euro
Personalausweis:             21 Euro

Die Gebühr entfällt, wenn Sie – mit einer Zahlungsbestätigung – nachweisen können, dass Sie die Gebühr bereits entrichtet haben.