Subventionen
Kulturschaffende und Kulturvereine können ihre Anträge für Kultursubventionen für das Jahr 2025 bei der Stadt Klagenfurt einreichen. Der Antragszeitraum läuft von 01. Oktober bis 31. Dezember 2024.
Für den Subventionsantrag ist eine ID-Austriaerforderlich!
Den Subventionsantrag hier im Onlineformular Subventionsansuchen ausfüllen.
Auskunft:
kultur@klagenfurt.at
Mag.a phil. Nina Katzenberger
Monika Smole
Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee fördert und unterstützt - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel - im Interesse der Stadt und seiner Bewohnerinnen und Bewohner kulturelle Tätigkeiten, insbesondere wenn diese in Klagenfurt ausgeübt werden oder einen Bezug zur Landeshauptstadt haben.
Der Subventionsrahmen wird vom Klagenfurter Gemeinderat in seinen jährlichen Budgetbeschlüssen festgelegt. Die Stadtregierung und/oder der/die zuständige StadtsenatsreferentIn entscheiden über die Vergabe und stützen sich dabei auf die Vorschläge der zuständigen Fachabteilung.
In Anerkennung von Unabhängigkeit, Freiheit und Vielfalt kulturellen und künstlerischen Schaffens bekennt sich die Landeshauptstadt zu Kultur als Wirtschaftsfaktor und zu gemeinsamen Anstrengungen, den (kultur-) touristischen und wirtschaftlichen Mehrwert in der Landeshauptstadt zu steigern. Durch die Vergabe von Subventionen bzw. Mitfinanzierung sollen Projekte unter optimaler Ausschöpfung vorhandener Mittel ermöglicht und die Arbeit von Kulturinitiativen und Institutionen gefördert, sowie förderungswürdige Einzelpersönlichkeiten in ihrer Arbeit unterstützt, werden.
Auch die Vergabe von Preisen und die Zuerkennung von (Arbeits-)Stipendien zählen zur Kulturförderung.
Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee bekennt sich zu den fundamentalen Aufgaben der öffentlichen Hand im Bereich Kunst und Kultur. Die Förderpolitik richtet sich nach Kriterien wie: Nachhaltigkeit, Innovationskraft, Traditionspflege und Wahrung des kulturellen Erbes sowie längerfristiger Entfaltungsmöglichkeit für junge Talente, Schwerpunktsetzungen und Kunst- und Kulturvermittlung. Die Ermöglichung und finanzielle Unterstützung eines zeitgenössischen Kulturschaffens mit Klagenfurt-Bezug ist ein wichtiges kultur- und gesellschaftspolitisches Ziel.
Förderungen sind freiwillige öffentliche Mittel (Geld-, Sach- und Dienstleistungen), welche die künstlerische Produktion, Weiterentwicklung und die kulturelle Vermittlungsarbeit unterstützen sollen. Da den tatsächlich vorhandenen Fördermitteln ein hohes Förderbedürfnis der Kulturschaffenden gegenübersteht, werden Förderansuchen unter folgenden Gesichtspunkten geprüft:
Der Klagenfurt-Bezug ist dann gegeben, wenn Kulturschaffende ihren Hauptwohnsitz in Klagenfurt haben oder die Stadt als Stätte für ihre künstlerische Produktion oder Präsentation gewählt haben. Der Klagenfurt-Bezug ist auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Kultureinrichtung, Künstler- bzw. Künstlerinnenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt beitragen kann.
Inhaltliche Förderungsschwerpunkte
- Zeitgenössisch innovatives künstlerisches Schaffen unter Berücksichtigung von:
- gesellschaftlicher Relevanz des Programmes
- regionaler wie überregionaler Bedeutung und/oder Kooperationen
- Bezugnahme auf aktuelle Diskurse
- Aktualität der Konzeption
- kritischem Bewusstsein für Traditionen, Entwicklungen und aktuellen Tendenzen in Kunst und Gesellschaft, sowie Wahrnehmung sozialer und gesellschaftspolitischer Verantwortung.
- fundierte und nach Zielgruppen ausgerichtete Vermittlungsarbeit
- Konsolidierung bestehender und Erschließung neuer Publikumsschichten aller Generationen und
- Gesellschaftsschichten sowie die Öffnung für soziale Randgruppen (Inklusion)
- besonderes Augenmerk gilt der Förderung des künstlerischen Nachwuchses aller Sparten
- künstlerische Kontinuität und Nachhaltigkeit
- Kulturformate zur Stadt- und Regionalentwicklung
- kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche
- spartenübergreifende und mehrsprachige Projektvorhaben
Gefördert werden Kulturvereine und Organisationen aller Sparten, Kunst- und Kulturschaffende, Veranstalter, Einzelpersonen, etc. Als besonders förderungswürdig werden zeitbezogene und experimentelle Kulturprojekte eingestuft, die auf künstlerische Kontinuität und Nachhaltigkeit setzen, sich durch Eigenständigkeit und Unverwechselbarkeit auszeichnen und einen kulturellen Beitrag zur Stadt- und Regionalentwicklung leisten können. Nicht gefördert werden Benefizveranstaltungen.
- Erwartet werden Professionalität, Wirtschaftlichkeit und Qualifikation der Beteiligten, Eigenständigkeit der künstlerischen Arbeit, präzise Ausformulierung von Ideen und Themen, Seriosität und Schlüssigkeit der eingereichten Projekte und Transparenz der finanziellen (und projektbezogenen) Rahmenbedingungen, sowie die Sicherstellung der finanziellen Parität der Fördermittel für Männer und Frauen (Genderaspekt/Genderbudgetierung).
- Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn das Vorhaben (Projekt) ohne die Unterstützung nicht oder nicht zur Gänze in Angriff genommen oder durchgeführt werden kann und erst durch die Förderung finanziell gesichert ist.
- Rein kommerziell ausgerichtete Kulturprojekte sowie Benefizveranstaltungen werden nicht gefördert.
- Auch wenn kreative Nicht-Professionisten, Hobbykünstler und Initiativen aus dem schulischen Bereich wichtige Beiträge zum kulturellen Leben der Stadt leisten, werden diese Aktivitäten nur in begründbaren Ausnahmefällen über die Abteilung Kultur gefördert bzw. ist um Förderung über andere Abteilungen (z.B. Abteilung Bildung/Abteilung Protokoll) anzusuchen.
Alle weiteren Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Förderung sind der geltenden Subventionsordnung zu entnehmen.
Siehe geltende Subventionsordnung: www.klagenfurt.at/kultur/subventionen
Die Auflagen vorangegangener Förderungen müssen eingehalten und die erhaltenen Subventionsmittel korrekt abgerechnet sein.
Mit den Einreichunterlagen ist ein
- inhaltliches und
- finanziell nachvollziehbares Konzept des Projektvorhabens zu übermitteln, d.h. dem Ansuchen anzuhängen oder postalisch zu übermitteln.
Angeführte Unterlagen dienen der Evaluierung entsprechend den Förderkriterien.
Bei Eigenveranstaltungen kann die Stadt (Abteilung Kultur) dafür Sorge tragen, dass künstlerisch anspruchsvolle Programme aufgenommen werden und auch junge und noch weniger etablierte KünstlerInnen Auftrittsmöglichkeiten bekommen.
Informationen siehe geltende Subventionsordnung
Bibliothekswesen
Bibliotheken, Büchereien, Projekte zur Förderung des Leseverhaltens
Bildende Kunst
Besonders förderungswürdig:
- Einzelvorhaben/Projekte von Einzelpersonen oder Kunstkollektiven, vorzugsweise spartenübergreifend
- kommerzielle Galerien können eine Förderung nur erhalten, wenn Sonderprojekte den Förderkriterien entsprechen
- Ankäufe, Katalogförderungen
Brauchtum und Volkskultur
Darstellende Kunst | Theater
Besonders förderungswürdig:
- saisonal und ganzjährig geführte Theaterbetriebe und –vereine
- Eigenproduktionen und Uraufführungen
- Kooperationen und spartenübergreifende Theatervorhaben
Darstellende Kunst | Zeitgenössischer Tanz und Performance
Besonders förderungswürdig:
- hohe Qualität und Professionalität im Bereich des freien Produzierens (künstlerisch- ästhetisch,
- thematische Relevanz, Dramaturgie)
- Eigenproduktionen
- Entwicklung von neuen Formaten
Fotografie, Kino, Film, Video- und Medienkunst, Architektur
- Programmkino
- Jahresprogramme von Vereinen/Filmclubs
- Filmprojekte (bevorzugt: Klagenfurt-Bezug)
- architekturbezogene Vorhaben
Kunst im öffentlichen Raum (KÖR)
Besonders förderungswürdig ist die Belebung des öffentlichen Raums mit permanenten bzw. temporären künstlerischen Projekten, fernab von Dekor und Beliebigkeit sowie zeitgenössische Projekte, die den öffentlichen Raum bespielen
Literatur
Besonders förderungswürdig:
- Förderung von Interessensvertretungen
- Buchankäufe/Druckkostenzuschüsse (z.B. von/für in Klagenfurt ansässige Verlage)
- Literaturveranstaltungen indoor/outdoor
- Entwicklung von neuen Literaturformaten
- Erweiterung bestehender Vor- und/oder Nachlässe
Musik
Besonders förderungswürdig:
- Musikveranstaltungen/Musikreihen aller Genres
- Zuschüsse zu Tonträgerproduktionen unter Nachweisbarkeit künstlerischer Qualität und/oder
- Ankauf von Tonträgern
- Tourneeförderungen