Autowäsche auf Friedhof hat Konsequenzen

Der Vorfall auf dem Friedhof Annabichl stellt einen Verstoß gegen die Friedhofsordnung dar. Der Fahrzeuglenkerin droht eine Verwaltungsstrafe von bis 2.200 Euro. Weiters wird die Schrankenanlage beim Friedhof erneuert. Die Zufahrt wird nur noch Berechtigten möglich sein.

Foto: StadtKommuniktation

Für Schlagzeilen sorgte der Vorfall einer Autolenkerin, die ihr Fahrzeug am Wochenende auf dem Friedhof Annabichl gewaschen hatte und dabei gefilmt wurde. Die städtische Friedhofsverwaltung hat die Sachlage am Montag geprüft und dabei einen Verstoß gegen die Friedhofsordnung festgestellt. Damit hat der dokumentierte Vorfall für die Lenkerin auch konkrete Konsequenzen. Gemäß dem Kärntner Bestattungsgesetz sind Verstöße gegen die Friedhofsordnung Verwaltungsübertretungen, die mit einer Geldstrafe von bis zu 2.200 Euro geahndet werden können. Die Frau erhält nun eine Vorladung zu einem persönlichen Gespräch bei der Friedhofsverwaltung.

Weiters wird der Vorfall an das städtische Amt für Verwaltungsstrafen übermittelt, welches dann ein Verwaltungsstrafverfahren einleitet und die exakte Höhe der Strafe festlegt. „Mir war es wichtig, rasch zu handeln und damit ein klares Signal zu setzten. Der Friedhof ist ein Platz des Gedenkens und der Trauer. Diese Würde ist wertvoll und muss auch entsprechend geschützt werden“, betont Wassermann. Als weitere Maßnahme wird die defekte Schrankenanlage beim Friedhof Annabichl erneuert. Die Zufahrt wird nur mehr Berechtigten mittels Magnetkarte möglich sein. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 25.000 Euro. Auch das Ordnungsamt kontrolliert seit Samstag verstärkt.