Weitere Variante zur Umsetzung des Projektes „Green Canyon“
Vorrangig laufen Vertragsverhandlungen der Stadtwerke Klagenfurt mit den möglichen Bauträgern GWS und HGS der Haring Group aus Graz. Deren Ausgang ist zunächst abzuwarten, betonten Vizebürgermeister Ronald Rabitsch und Beteiligungsreferentin DI Constance Mochar zu Beginn einer heute stattgefundenen Pressekonferenz. Darin präsentierten diese eine weitere Idee zur Nachnutzung des Areals beim alten Hallenbad: Der städtische Eigenbetrieb IVK (Immobilien Verwaltung Klagenfurt GmbH) könnte als eigener Bauträger auf diesem Grundstück Gemeindewohnungen errichten.
„Heute präsentieren wir einen Alternativplan. Als Stadtplanungsreferent möchte ich in erster Linie ein möglicherweise brachliegendes Grundstück vermeiden“, erklärt Vizebürgermeister Ronald Rabitsch. Aktuell gäbe es somit drei mögliche Varianten, wie es mit dem Grundstück weiter geht: Entweder wird das private Projekt wie geplant umgesetzt oder es kommt zu einer Klage oder eben als neue Variante, die Stadtwerke einigen sich auf eine Rückabwicklung und die Stadt entwickelt das Areal über die IVK selbst.
„Green Canyon“, so der Name des ursprünglich geplanten Wohnprojektes des Grazer Unternehmens, ist ein Projekt mit genügend Wohnraum und vielen Grünflächen. Das wurde im Bebauungsplan bereits so festgelegt und soll auch so umgesetzt werden – unabhängig vom Bauträger. Rund 160 Wohnungen wären auf dem alten Hallenbadgelände angedacht.
Die Stadtwerke werden wie geplant ein weiteres Gespräch mit den Käufern führen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Mit der möglichen Entwicklung über die IVK würde die Stadt ein Modell wählen, das wirtschaftlich, flexibel und rechtssicher funktioniert.
Gründung eines eigenen Bauträgers
Sollte die Stadt selbst tatsächlich bauen wollen, müsste seitens der IVK ein eigener Bauträger gegründet werden. „Unabhängig von dem Hallenbad-Projekt hat man sich in der letzten Beiratssitzung der IVK einstimmig und parteiübergreifend dafür ausgesprochen, einen eigenen Bauträger zu gründen“, informiert Beteiligungsreferentin Stadträtin DI Constance Mochar. Die Gründung soll rechtlich, formal und inhaltlich von der IVK geprüft werden. Mochar betont außerdem: „Die Gründung ist möglich, ohne das Kernbudget der Stadt zu belasten!“
Vorerst gilt aber: Die Rückmeldung der Stadtwerke ist abzuwarten, ob eine Einigung mit den Käufern über Verkauf und Projekt erzielt wird oder ob der Rechtsweg beschritten werden muss. Sollte der Verkauf nicht zustande kommen, könnten die Stadtwerke beispielsweise das Grundstück der Stadt als Sachdividende einbringen und diese könnte das Areal an die IVK zu einem marktüblichen Preis weiterverkaufen oder mittels Baurechtszins weitergeben.
Alle nötigen Rechtsgrundlagen zur Gründung des eigenen Bauträgers sollen im Februar vorliegen.
