Energieeffizienzrichtlinie (EED III)
Inventarliste gem. Artikel 6 - Energieeffizienzrichtlinie (EED III)
Die Energieffizienzrichtlinie (EED III) ist eine EU-Richtlinie, die Österreich zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet, um die Energieeffizienz im Land zu steigern und bis 2030 EU-weite Energieeinsparziele zu erreichen. Sie fordert unter anderem eine jährliche Senkung des Endenergieverbrauchs im öffentlichen Sektor, die Sanierung von öffentlichen Gebäuden und die Verbesserung der Energieeffizienz.
Die Energieeffizienzrichtlinie legt somit Verpflichtungen und Einsparziele im öffentlichen Sektor fest. Im Zentrum stehen die Artikel 5 – „Vorbildfunktion & Energieeinsparung für öffentliche Einrichtungen” und Artikel 6 – „Inventar & Sanierungsstrategie für öffentliche Gebäude”. Gemeinsam sind die beiden Artikel eine Kombination aus Verbrauchsreduktion und strukturierter Sanierungsplanung.
In Bezugnahme auf den Artikel 6 der Richtlinie ist vorgesehen, dass Gemeinden das Gebäudeinventar samt Energieausweisen der relevanten Liegenschaften öffentlich zugänglich machen. Nachstehend daher die aktuelle Übersicht der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee: