Ab Juni gelten neue Regeln für E-Scooter

Mit einer Verordnung soll künftig „wildparkenden“ und zu schnell fahrenden elektrischen Rollern Einhalt geboten werden. Vermieter von E-Scootern bekommen künftig ein klares Regelwerk, was das Abstellen und Abholen betrifft.

Straßenbau- und Verkehrsstadträtin Sandra Wassermann und Verkehrsausschuss-Obmann Gemeinderat Christian Glück haben die neue E-Scooter-Verordnung gemeinsam erarbeitet.

Straßenbau- und Verkehrsstadträtin Sandra Wassermann und Verkehrsausschuss-Obmann Gemeinderat Christian Glück haben die neue E-Scooter-Verordnung gemeinsam erarbeitet. Foto: StadtKommunikation/Spatzek

Achtlos abgestellte oder zu schnell fahrende E-Scooter sorgen in Klagenfurt immer wieder für Ärgernis in der Bevölkerung. Um eine Verbesserung der Situation zu erreichen, wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Fraktionen unter dem Vorsitz von Verkehrsausschuss-Obmann Gemeinderat Christian Glück eingesetzt. Gemeinsam mit Stadtverwaltung, Ordnungsamt, Polizei und auch unter Einbeziehung von ÖZIV und dem Blinden- und Sehbehindertenverband ist in den letzten Monaten eine ortspolizeiliche Verordnung erarbeitet worden. Diese konnte in der letzten Gemeinderatssitzung mehrheitlich beschlossen werden und tritt mit 1. Juni 2024 in Kraft. Die gewerbliche Vermietung von E-Scootern ist darin genau geregelt.

„Wir haben uns mit anderen Städten abgestimmt und das beste von allen Verordnungen für Klagenfurt herausgeholt. Den E-Scooter-Vermietern geben wir klare Regeln vor und verbessern damit die Verkehrssicherheit.“
Verkehrsreferentin Stadträtin Sandra Wassermann, BA

Die wichtigsten Punkte der Verordnung betreffen eine Verteilungshöchstzahl, vordefinierte Abstellflächen- und verbotszonen sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Konkret dürfen pro Vermieter im Stadtgebiet nur noch maximal 200 E-Scooter aufgestellt werden, davon mindestens 30 Stück im Bereich Viktring. Neu sind auch gekennzeichnete Abstellflächen, welche die Fahrer der elektrischen Roller künftig innerhalb der Ringe nützen müssen. Die Vermieter haben für entsprechende technische Vorkehrungen zu sorgen, um diese Bestimmung sicherzustellen.

Pro Standort dürfen insgesamt maximal 15 E-Scooter abgestellt werden. Auch außerhalb des Rings gelten strengere Regeln. In Fußgängerzogen, Begegnungszonen, Kurzparkzonen (bei diesen Drei ausgenommen im unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen), in öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen, vor Bauwerken und Einrichtungen kultureller Bedeutung, auf Gehsteigen (mit einer Breite von weniger als 2,5 Meter bzw. mit einer Breite von 2,5 Meter, wenn keine Restbreite von zumindest 2 Meter verbleibt), auf Radwegen, in Fahrradabstellanlagen, im Bushaltestellenbereich (ausgenommen im unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen) und auf Flächen mit taktilem Leitsystem heißt es: E-Scooter abstellen verboten!

„Das Durchhaltevermögen hat sich ausgezahlt, denn wir können mit der neuen Verordnung wichtige Verbesserungen herbeiführen, insbesondere auch für den Stadtteil Viktring.“
Verkehrsausschuss-Obmann Gemeinderat Christian Glück

Festgeschrieben sind nun auch Ausstattung und Geschwindigkeit. In Fußgängerzonen gilt für sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 8 km/h und im übrigen Stadtgebiet von maximal 20 km/h. Vermieter müssen künftig falsch abgestellte E-Scooter unverzüglich nach erfolgter Meldung abholen. Passiert dies nicht, kann die Behörde die Entfernung veranlassen. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der neuen Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar.