Geheime Abstimmung im Gemeinderat: Gutachten sieht Wahlgeheimnis verletzt
Am 9. Februar hatte der Gemeinderat zum Antrag mit dem Titel „Aufklärung und Abwendung weiterer Schäden durch die Causa Jost II“ in einer geheimen Wahl abgestimmt. Der Ablauf der Wahl wurde von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern nach Sitzungsende in Frage gestellt. Bürgermeister Christian Scheider wurde damit befasst, die Vorgänge überprüfen zu lassen. In Abstimmung mit der Gemeindeaufsicht wurde ein externes Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsjuristen Dr. Bernd-Christian Funk eingeholt. Das Ergebnis wurde am Mittwoch im Rathaus bei einem Pressegespräch präsentiert.
„Für mich war das Ergebnis der Wahl zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn es ganz knapp ist. Mehrheitsentscheidungen sind dann bestmöglich umzusetzen, aber als Bürgermeister habe ich auch dafür zu sorgen, dass diese Umsetzungen zu 100 Prozent rechtlich in Ordnung sind und keine Nachteile für die Stadt nach sich ziehen.“
Bürgermeister Christian Scheider
Der Rechtsgutachter kommt zum Schluss, dass das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet war, da es keine Aufsicht im Wahllokal gab und die Wahlurne unverschlossen gewesen ist. Die Geheimhaltung der Stimmabgabe war demnach nicht sichergestellt.
„Das Rechtsgutachten wird jetzt an die Gemeindeaufsicht weitergegeben. Als zuständige Aufsichtsbehörde hat sie zu beurteilen, ob die geheime Wahl zu wiederholen ist oder nicht. Bis das geschieht, muss ich den Gemeinderatsbeschluss vom 9. Februar hemmen. Sobald ein Ergebnis von der Gemeindeaufsicht da ist, werden weitere Schritte gesetzt.“
Bürgermeister Christian Scheider
Der Bürgermeister bekräftigte erneut, in der Sache weiter gesprächsbereit zu sein. Das Kompromissangebot an die anderen Fraktionen bleibe aufrecht.