Stadtrechnungshof kommt: Bürger können erstmals Prüfaufträge stellen
Unter der Leitung des ehemaligen Rechnungshof-Präsidenten Dr. Josef Moser hat die Arbeitsgruppe ihre Vorbereitungen zur Umwandlung des bereits bestehenden Kontrollamtes in einen Stadtrechnungshof abgeschlossen.
Alle Fraktionen der im Gemeinderat vertretenen Parteien waren Teil der Arbeitsgruppe. Neben der Änderung des Klagenfurter Stadtrechtes wurde gemeinsam eine Verordnung ausgearbeitet, mit der eine Geschäftsordnung für den Stadtrechnungshof erarbeitet wird.
Bürgermeister Christian Scheider wird in der kommenden Sitzung des Stadtsenates dazu berichten: „Ich möchte mich bei allen Beteiligten für die sehr konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Es haben sich die besten Leute an einen Tisch gesetzt, um etwas Nachhaltiges für die Stadt zu schaffen. Mit dem Stadtrechnungshof wird eine noch nie dagewesene Transparenz geschaffen. Der Entwurf wurde auf breiter Basis erstellt und wird jetzt an den Landeshauptmann weitergeleitet. Wir ersuchen um eine zeitnahe Beschlussfassung im Kärntner Landtag.“
Vizebürgermeister Mag. Philipp Liesnig: „Mit dem Stadtrechnungshof installieren wir zukünftig eine wichtige Kontrollinstanz in der Stadt, die weisungsfrei und von Beginn an Prozesse und Projekte begleiten wird. Es ist ein weiterer Baustein für eine moderne Stadtverwaltung. Ich danke der Arbeitsgruppe sehr herzlich für die konstruktive Arbeit!"
Stadtrat Max Habenicht: „Der neue Stadtrechnungshof ist eine deutliche Verbesserung der transparenten und wirtschaftlichen Kontrolle der Stadt. Die stärkere Kontrolle stellt sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass mit ihrem Steuergeld sorgsam umgegangen wird.“
Die Novelle sieht eine umfassende Aufwertung und Ausweitung der Prüfungskompetenz des Kontrollausschusses der Stadt Klagenfurt vor. Es ist abgesichert, dass alle Parteien im Kontrollausschuss vertreten sind und somit auch Prüfaufträge stellen können.
An keine Weisungen gebunden
Der Stadtrechnungshof unterstützt den Gemeinderat bei seiner Aufgabe als oberstes überwachendes Organ der Stadt. Er ist ausschließlich dem Gemeinderat verantwortlich und er ist bei der Durchführung seiner Kontrolltätigkeit an keine Weisungen gebunden.
Der Gemeinderat kann neben dem Stadtrechnungshof aber auch andere Organe und Einrichtungen mit finanziellen und wirtschaftlichen Kontrollaufgaben betrauen. Die Pflichten und Rechte des Stadtrechnungshofes werden dadurch nicht berührt.
Prüfungsaufträge durch Bürger
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einbeziehung der Bürger: Sie haben künftig die Möglichkeit, selbst Prüfaufträge einzubringen. Das Prozedere wird in der neuen Geschäftsordnung genau geregelt. Zum Vergleich: Das bisherige Kontrollamt hatte ausschließlich die Möglichkeit, Prüfungen von Amts wegen durchzuführen.
Der Stadtrechnungshof ist außerdem befugt, bei der Durchführung von Kontrollen auch Sachverständige beizuziehen. Wenn es zur Feststellung eines Sachverhaltes erforderlich ist, kann der Stadtrechnungshof auch Personen, die nicht bei der kontrollierten Stelle tätig sind, als Auskunftspersonen befragen.
Alle Kontrollberichte werden nach Vorlage auf der Homepage des Stadtrechnungshofes veröffentlicht. Der Leiter des Stadtrechnungshofes und dessen Stellvertreter werden vom Gemeinderat bestellt.