Aktuelles aus dem Stadtsenat

Der letzte Stadtsenat vor der Sommerpause stand ganz im Zeichen der Stadtfinanzen.

Neben dem Voranschlagsentwurf 2025 standen auch bereits konkrete

Konsolidierungsmaßnahmen auf der Tagesordnung.

  • Voranschlag 2025

Nach Monaten der Konsolidierung war es nun im Stadtsenat so weit. Finanzreferentin DI Constance Mochar legte dem Stadtsenat den Entwurf des Budget- Voranschlags für das Jahr 2025 und des Mittelfristigen Ergebnis-, Investitions- und Finanzplan 2025 - 2029 vor. Das operative Ergebnis im Allgemeinen Haushalt hat sich auf minus 2,0 Millionen Euro reduziert. Diese Zahl spiegelt im Wesentlichen das Ergebnis zwischen Einnahmen und Ausgaben im laufenden Magistratsbetrieb wider. Der Nettofinanzierungssaldo im Allgemeinen Haushalt liegt bei minus 34,6 Millionen Euro. In dieser Summe sind auch notwendige Investitionen für beispielsweise Straßen- und Gebäudesanierungen berücksichtigt. Diese Zahlen zeigen eine wesentliche Verbesserung zu vorherigen Entwürfen, verdeutlichen aber auch, dass nach wie vor ein massiver Konsolidierungsbedarf gegeben ist.

  • Konsolidierungsmaßnahmen

Von Bürgermeister Christian Scheider und Finanzreferentin DI Constance Mochar wurde daher bereits ein konkreter Maßnahmenantrag zur Verbesserung der Finanzsituation eingebracht. Dieser beinhaltet vor allem eine deutliche Personalreduktion im Magistrat. Bis zum Jahr 2030 sollen insgesamt rund 300 Stellen abgebaut werden. Durch diese Maßnahme wird eine Reduktion an Personalkosten von rund drei Millionen Euro pro Jahr erwartet. Immobilienverkäufe, Restrukturierungen im Bereich der Beteiligungen, Vermögensveräußerungen (da bereits Immobilienverkäufe genannt), Neuorganisation des Fuhrparks, Ausweitungen der Parkraumbewirtschaftung sind unter anderem weitere Maßnahmen die konkret gesetzt werden sollen, um das Budget zu sanieren. Einige der Maßnahmen sollen sich bereits im laufenden Jahr positiv auswirken, sodass die tatsächlichen Finanzzahlen positiver ausfallen, als derzeit im Voranschlag prognostiziert. Die Beschlussfassung zum Voranschlag 2025 und zum Konsolidierungsantrag erfolgte im Stadtsenat auf mehrheitlicher Basis. Die Letztentscheidung obliegt dem Gemeinderat. Der Voranschlagsentwurf 2025 ist auch bereits auf der Homepage der
Landeshauptstadt im Bereich Stadtverwaltung/Budget-Finanzen veröffentlicht. (https://www.klagenfurt.at/stadtverwaltung/budget-finanzen/voranschlag).

  • Weniger Planstellen im Stellenplan 2025

Während der Stellplan des Magistrates 2024 noch insgesamt 1.807 Planstellen verzeichnete, so zeigt der im Stadtsenat beschlossene Stellenplan 2025 1.771 Planstellen. Dies entspricht einer Reduktion von 36 Stellen. Den Antrag dazu brachte Personalreferent Bürgermeister Christian Scheider ein und wurde mehrheitlich beschlossen. Die Reduktion soll aufgrund nicht zu erfolgender Nachbesetzungen erzielt werden. Die finale Entscheidung zum Stellenplan 2025 obliegt dem Gemeinderat.

  • Änderung Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung

Finanzreferentin DI Constance Mochar brachte eine Änderung bei den Parkgebühren ein. Mit 1. September 2025 ist auch für die erste Parkstunde eine Gebühr von 1,80 Euro zu entrichten, wobei ein Halten von 15 Minuten weiterhin kostenlos bleibt. Es ist dies eine weitere Maßnahme zur Budgetsanierung. Die Beschlussfassung zu dieser Gebührenänderung erfolgt im Stadtsenat auf mehrheitlicher Basis und benötigt noch die Beschlussfassung durch den Gemeinderat.

  • Start Wohnungsoffensive durch Reconstructing

Auf Antrag von Wohnungsreferent Vizebürgermeister Patrick Jonke wird die konkrete Übergabe von vier Wohnanlagen des Eigenbetriebes Klagenfurt Wohnen an einen gemeinnützigen Wohnbauträger vorbereitet. Die Übergabe soll mittels Baurechtsvertrag auf die Laufzeit von 60 Jahren erfolgen. Es handelt sich dabei um vier Objekte mit derzeit rund 60 Wohneinheiten, die einen massiven Sanierungsbedarf haben. Dazu fehlt der Stadt jedoch das Geld. Der gemeinnützige Wohnbauträger verpflichtet sich, die Wohnungen zu sanieren und auch die Gesamtwohnungsanzahl auf rund 180 Einheiten an diesen Standorten zu erhöhen. Das Vergaberecht für diese Wohnungen bleibt weiterhin bei der Stadt. Damit die Mieten in einem leistbaren Bereich bleiben, wird der Baurechtszins der Stadt mit einem Euro pro Standort festgelegt. Auch steht für diese Wohnungsoffensive eine Förderung des Landes Kärnten im Raum. Die Baurechtsverträge sind bereits ausgearbeitet und wurden im Stadtsenat mehrheitlich beschlossen. Die finale Beschlussfassung obliegt dem Gemeinderat.

  • Abklärung eventueller Kaufinteressen im Bereich Klagenfurt Wohnen

Auf Antrag von Wohnungsreferent Vizebürgermeister Patrick Jonke wird der Eigenbetrieb Klagenfurt Wohnen beauftragt, eine Erhebung von Kaufinteressen von Mieterinnen und Mietern bei einzelnen Wohneinheiten und anderen Objekten durchzuführen. Es ist dies eine Maßnahmen, die im Rahmen der Budgetkonsolidierung erarbeitet wurde und ist auch vom Landesrechnungshof empfohlen worden. Sobald das Ergebnis der Abfrage vorliegt, wird darüber entschieden, welche Wohnungen bzw. Objekte konkret verkauft werden sollen. Der Erlös soll dann zur Verlustabdeckung im Bereich des Eigenbetriebes Klagenfurt Wohnen dienen. Die Beschlussfassung zu diesem Antrag erfolgte mehrheitlich.

  • Novellierung bei Wohnungsvergaben

Ebenfalls wurde auf Antrag von Wohnungsreferent Patrick Jonke ein Änderungsantrag der bestehenden Wohnungsvergaberichtlinien eingebracht. Künftig sollen insbesondere die Dauer der Ansässigkeit, der Grad der Integration sowie das Niveau von Deutschkenntnissen bei der Vergabe berücksichtigt werden. Auch sollen künftig nachgewiesene ehrenamtliche Tätigkeiten mit einer höheren
Bewertung berücksichtigt werden. Die Beschlussfassung zu diesen neuen Richtlinien erfolgte im Stadtsenat mehrheitlich. Das letzte Wort obliegt dem Gemeinderat.

  • Alkoholverbot in Hundefreilaufzonen

In der Vergangenheit kam es in Hundefreilaufzonen vermehrt zu Beschwerden in Folge von übermäßigem Alkoholkonsums. Meist waren es Personen ohne Hunde, die lediglich die Tische und Bänke in den Zonen nutzten. Zwar konnte eine verstärkte Kontrolle durch das Ordnungsamt die Situation verbessern, doch nicht restlos unterbinden. Der Stadtsenat hat daher auf Antrag von Bürgermeister Christian Scheider ein generelles Alkoholverbot in Hundefreilaufzonen mehrheitlich beschlossen. Die finale Beschlussfassung muss noch durch den Gemeinderat erfolgen. Hundefreilaufzonen gibt es derzeit unter anderem in der Siebenhügelstraße, neben dem Roten Kreuz in der Grete-Bittner-Straße, an der Fischlstraße, August-Jaksch- Straße und in der Wurzelgasse.