Aktuelles aus dem Stadtsenat: Ostbucht wird gebührenpflichtig

Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird es in der Ostbucht künftig eine Parkgebührenpflicht geben. Der Altstadtlauf kann stattfinden und ebenso für das Betreuungsangebot Funtastico konnte eine Lösung gefunden werden. Auch bei der Müllabholung wird es ab dem nächsten Jahr zu Änderungen kommen.

Rathaus mit Lindwurmbrunnen - Neuer Platz - Foto: Stadtkommunikation

Vor der eigentlichen Tagesordnung war Bürgermeister Ing. Martin Kulmer mit weiteren Vertretern der Stadtregierung von St. Veit an der Glan zu Gast im Stadtsenat. Sie präsentierten den Stadtsenatsmitgliedern den aktuellen Fahrplan zur Sanierung des Hallenbades in St. Veit und wie dieses Vorhaben zu einem gemeinsamen „Zentralbad“ für Klagenfurt und St. Veit ausgebaut werden könnte. Der Vorschlag sieht im Wesentlichen die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft vor, welche das Bad am aktuellen Standort in St. Veit gemeinsam errichtet und folgend auch die Betriebskosten trägt.
Bürgermeister Christian Scheider bedankte sich für den Besuch im Stadtsenat und auch für die detaillierten Ausführungen. Er verwies jedoch im Stadtsenat auch darauf, dass es zum Standort des Hallenbades in Klagenfurt nach wie vor gültige Beschlüsse durch die Stadtregierung gibt. Man werde den Vorschlag von St. Veit jedoch nochmals im Zuge der derzeit stattfindenden Konsolidierungsgespräche besprechen.

 

  • Ab Juni Parkgebühren in der Ostbucht

Bereits im November 2024 fasste der Stadtsenat aufgrund der budgetären Situation in der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee den Grundsatzbeschluss, künftig Parkgebühren in der Ostbucht einzuheben. Durch Verkehrserhebungen im Jahr 2023 ist bekannt, dass jährlich ca. 930.000 PKWs die Ostbucht frequentieren.
Im Stadtsenat wurde der für die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung notwendige rechtliche Rahmen vorbesprochen, sodass der Antrag zur Finalentscheidung Ende April dem Gemeinderat vorgelegt werden kann.
Die Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung 2025 mit der Erweiterung des Gebietes Ostbucht soll somit mit 1. Juni 2025 in Kraft treten.
Diese sieht in der Ostbucht in den Sommermonaten von April bis Oktober in der Zeit von 8 bis 20 Uhr und in den Wintermonaten von November bis März in der Zeit von 8 bis 17 Uhr (somit ganzjährig) eine Parkgebührenpflicht vor. Die dortige Parkgebühr beträgt 50 Cent je halbe Stunde bei höchstens 4 Euro pro Kalendertag.
Die neue gebührenpflichte Parkzone erstreckt sich im Wesentlichen vom Friedelstrand bis zum Lorettoweg und umfasst alle Großparkplätze, wie z.B. beim Europapark, Strandbad und Metnitzstrand. Die Entrichtung der Parkgebühr kann durch Verwendung der aufgestellten Parkscheinautomaten oder mittels der in der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee angebotenen Park-Apps erfolgen. Eine Evaluierung dieser Regelung ist nach einem Jahr vorgesehen, sodass gegebenenfalls noch Anpassungen gemacht werden können. Die Parkraumüberwachung führt, wie im Klagenfurter Zentrum, der ÖWD durch. Durch diese Maßnahme erwartet sich die Stadt Mehreinnahmen in der Höhe von rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr.
 

Seitens des Team Kärnten wurde bereits angekündigt, im Gemeinderat einen Abänderungsantrag einzubringen. Dieser soll sich grundsätzlich ebenfalls für die Einführung der Parkgebühren in der Ostbucht aussprechen, jedoch auch mögliche, nun entstehende gebührenfreie Alternativstandorte, wie beispielsweise den Minimundusparkplatz, oder den Lorettoparkplatz, berücksichtigen. So soll einer möglichen Verlagerung des Parkaufkommens entgegengewirkt werden.

 

  • Altstadtlauf 2025 findet statt

Der Klagenfurter Altstadtlauf zählt zu den wohl beliebtesten Laufveranstaltungen in Kärnten. Für viele Laufbegeisterte stellte er bereits seit vielen Jahren ein Fixtermin im jährlichen Laufkalender dar. Wegen der finanziellen Lage der Stadt war jedoch bisher eine Durchführung des Laufes im heurigen Jahr nicht möglich. Im Zuge von gemeinsamen Gesprächen mit Bürgermeister Christian Scheider, Sportreferentin DI Constance Mochar und der zuständigen Dienststelle Sport konnte zwischenzeitlich ein Konzept erarbeitet werden, welches die kostenneutrale Durchführung für die Stadt ermöglicht. Auf Initiative von Sportreferentin gelang es, die Stadtwerke Klagenfurt AG und die Privatstiftung Kärntner Sparkasse als zusätzliche Sponsoren zu gewinnen. Weiters werden die Organisationsaufwendungen auf ein Mindestmaß reduziert. Somit kann der Lauf aus Sicht der Stadt kostenneutral organisiert werden. Dies berichtete DI Constance Mochar im Stadtsenat.

„Es freut mich außerordentlich, dass auch im Jahr 2025 der traditionelle Altstadtlauf in Klagenfurt stattfinden wird. Dieses beliebte sportliche Event, das seit Jahren ein fester Bestandteil des kulturellen und sportlichen Lebens unserer Stadt ist, kann dank gemeinsamer Bemühungen und der finanziellen Unterstützung privater Sponsoren auch dieses Jahr stattfinden.“ 
Sportreferentin Constance Mochar


Der Lauf wird Ende Juni stattfinden. Detaillierte Informationen dazu folgen zeitgerecht.

 

  • Funtastico – die Sommerferienbetreuung der Stadt Klagenfurt

Bereits seit dem Jahr 2008 gibt es in Klagenfurt ein umfassendes Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien. Der Verein Funtastico organisiert dabei federführend jährlich ein hochwertiges und abwechslungsreiches Bewegungsprogramm. Das Angebot ist für viele berufstätige Eltern eine wesentliche Erleichterung zur Überbrückung der betreuungslosen Zeit außerhalb der Schulzeiten. Bei Nicht-Durchführung dieser bereits zur Institution herangewachsenen Einrichtung würden viele Eltern vor dem Problem einer nicht vorhandenen bzw. nicht leistbaren Kinderbetreuung stehen. Daher hat sich der Stadtsenat entschlossen, auch in diesem Jahr wieder die Durchführung dieses Sommerferienangebotes zu ermöglichen. Dem Verein wird für das Jahr 2025 eine Subvention in Höhe von 79.000 Euro für die Abwicklung der Sommerferien-Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Der Beitrag der Eltern erhöht sich von bisher 60 Euro auf 80 Euro pro Woche. Den Antrag dazu brachte Stadträtin DI Constance Mochar ein. Für die finale Beschlussfassung benötigt es noch die Zustimmung des Gemeinderates.

 

  • Klagenfurt Wohnen prüft mögliche Immobilienverkäufe

Der Eigenbetrieb „Klagenfurt Wohnen“ verwaltet über 3.000 städtische Wohnungen. Darüber hinaus sind aber auch Immobilien in deren Verwaltung, die nicht für die primäre Vermietung von Wohnungen benötigt werden. Dazu gehören unter anderem ein ehemaliges Gemeindezentrum, ein KEBAB-Verkaufsstand oder auch beispielsweise das Schweizerhaus. Derartige Gebäude, welche nicht primär als Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen, könnten aus Sicht von Klagenfurt Wohnen veräußert werden. Der daraus erzielte Erlös könnte wiederum für die Wohnungssanierung und die Schaffung von neuem Wohnraum verwendet werden.
Wohnungsreferent Vizebürgermeister Dr. Alexander Kastner, gemeinsam mit Geschäftsführer Gerhard Scheucher von Klagenfurt Wohnen, bezifferten ein mögliches Verkaufspotential derartiger Immobilien auf bis zu 9,5 Millionen Euro. Im Stadtsenat war man sich einig, für einzelne Gebäude nähere Analysen voranzutreiben, um eine konkrete Entscheidungsgrundlagen zu erhalten.

 

  • Entsorgung – Änderungen bei der Müllabholung

War es bisher so, dass alle Müllsorten (Restmüll, Bio, Papier, Gelber Sack) am gleichen Tag abgeholt wurden, so könnte sich dies künftig ändern. Dies würde einen effektiveren Einsatz der Müllfahrzeuge erlauben und damit zur Kostensenkung beitragen. Der Stadtsenat erteilte dazu auf Antrag von Entsorgungsreferentin Sandra Wassermann, BA bereits die Zustimmung. Für eine finale Änderung des Tourenplanes bedarf es noch der Zustimmung durch den Gemeinderat. Ebenso geändert werden soll die Bestimmung, dass Müllcontainer künftig zur Abholung so nahe wie möglich zum Abholort gebracht werden müssen. Bisher galt die Regelung eines sogenannten 10-Meter-Radius. Auch diese Änderung muss noch vom Gemeinderat beschlossen werden und würde zur Kostensenkung beitragen.
Mit diesen beiden Änderungen erwartet sich die Abteilung Entsorgung eine Kosteneinsparung von rund 600.000 Euro.