Informationsfreiheit

Seit dem 1. September 2025 gilt in Österreich ein neues Informationsfreiheitsgesetz.

Die Informationsfreiheit beinhaltet eine umfassende Veröffentlichungspflicht für Informationen von allgemeinem Interesse.
Ausgenommen sind weiterhin Informationen mit überwiegenden öffentlichen oder privaten Geheimhaltungsgründen. Zu solchen Gründen zählen beispielsweise der Schutz der nationalen Sicherheit, laufende Verfahren, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter oder personenbezogene Daten.

Um Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend zu informieren, hat die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee unter anderem eine Homepage mit über 1.000 Informationsseiten eingerichtet. Sie enthält sowohl nützliche Informationen zu Serviceleistungen des Magistrates, als auch Information zur Geschäftsgebarung der Landeshauptstadt. Siehe dazu unter anderem:

Veröffentlichte Inhalte nach dem IFG

Darüber hinaus finden Sie nachfolgend weitere Informationen einzelner Dienststellen gemäß proaktiver Veröffentlichungspflicht nach IFG:

Hier finden Sie Informationen zu Geschäftseinteilung und Geschäftsordnung des Magistrats der Landeshauptstadt Klagenfurt, des Stadtsenates und des Gemeinderates

Überprüfung der Badegewässer 

Während der Badesaison wird die Qualität der Badegewässer in Kärnten an festgelegten EU Überprüfungsstellen regelmäßig kontrolliert (siehe https://www.ages.at/umwelt/wasser/badegewaesser-monitoring). Zusätzlich werden von der Gesundheitsbehörde des Magistrates Klagenfurt am Wörthersee eigene Probetermine festgelegt, um eine engmaschige Überwachung der Badewasserqualität gewährleisten zu können. Auch wenn die Sattnitz (Glanfurt) kein offizielles Badegewässer ist (d.h. Baden auf eigene Gefahr), wird sie dennoch von vielen Klagenfurterinnen und Klagenfurtern als ein beliebter Ort der Abkühlung genutzt. Daher wird dieser Bereich ebenfalls regelmäßig kontrolliert. Die Befunde der einzelnen Probentermine werden regelmäßig veröffentlicht. 

⇒ Daten im Geoinformationssystem (GIS) der Stadt Klagenfurt online auf www.gis-klagenfurt.at

darin unter anderem veröffentlicht:

  • Stadtkarte Klagenfurt
  • Stadtplanung: Flächenwidmung
  • Stadtplanung: Bebauungsplan
  • Stadtplanung: Stadtentwicklungskonzept (STEK)
  • Verkehr: Parkraumbewirtschaftung Kurzparkzonen
  • Verkehr: Parkraumbewirtschaftung Park-Automatenstandorte
  • Verkehr: Radwegeplan
  • Integration: Projekt Integration
  • Schall-Immissionskataster Klagenfurt
  • Grundwassermodell
  • Verstorbenen Grabsuche

 

⇒ Daten im Digitalen Zwilling der Stadt (Klagenfurt in 3D) online auf www.klagenfurt.at/digitaler-zwilling

darin unter anderem veröffentlicht:

  • Photorealistische 3D-Darstellung (3D-Mesh) aktueller und historischer Stand
  • Stadtplandarstellung
  • Landnutzung (Luftbildsicht - Grünraum (Bäume, Büsche,.. wird dargestellt))
  • Bodennutzung
  • Photovoltaik bzw. Solarthermie Solarpotential auf den Dächern von Klagenfurt - 2D-Darstellung mit Energieerträgen (etc.)
  • Photovoltaik bzw. Solarthermie Solarpotential auf den Dächern von Klagenfurt - 3D-Darstellung
  • Orthofotos hochauflösend (aktuell und historisch)
  • Strahlungstemperatur der Oberfläche (Hitze-Hot-Spot) tags und nachts
  • Wahllokalsuche (im Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen)

⇒ Veröffentlichungen zu sportrelevanten Daten, Sportinfrastruktur bzw. Veranstaltungen online auf www.klagenfurtsport.at sowie in der StadtZeitung "KLAGENFURT"

Informationen von allgemeinem Interesse zur Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee finden Sie auch im Open Data Portal und Informationsregister www.data.gv.at

 

Die gewünschte Information war noch nicht dabei?

Sollte die gewünschte Information nicht bereits auf der Homepage oder im Informationsregister veröffentlicht sein, schreiben Sie bitte eine Mail an:

informationsfreiheit@klagenfurt.at

Bitte formulieren Sie Ihre Anfrage möglichst genau. Geben Sie an, welche Information Sie benötigen und - falls bekannt - an welche Dienststelle sie gerichtet ist.

Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern. In Ausnahmefällen auch bis zu acht Wochen. In diesem Fall wird der Antragsteller bzw. die Antragstellerin zuvor informiert.

Für weitere Fragen steht Ihnen auch das Bürgerservice der Landeshauptstadt zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag, 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Tel. +43 463 537 2750

 

 

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