Das ist beim Parken in Klagenfurt neu

Seit 30. Jänner kostet die erste Parkstunde nur noch 90 Cent anstatt 1,80 Euro. Neu ist auch eine 5-minütige Toleranzzeit nach Ablauf des Parkscheins. Für kurze Erledigungen wird 15 Minuten Gratisparken angeboten. „Verschleißer-Parkscheine“ bleiben bis 31. März 2023 gültig.

Am Montag, 30. Jänner, trat die Novellierung der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung in Kraft. Die erste Parkstunde ist nun billiger: 90 Cent statt 1,80 Euro. Jede weitere halbe Stunde kostet – wie bisher – 90 Cent. Der Tagestarif von maximal 7 Euro in den gekennzeichneten Parkstraßen bleibt unverändert.

Da die erste Parkstunde um 50 Prozent billiger ist, reduziert sich das 30-minütige Gratisparken auf 15 Minuten. Diese Zeit kann problemlos für das Besorgen eines Parktickets oder kurze Erledigungen in der Stadt genutzt werden. Um das 15-Minuten-Gratisparken nutzen zu können, ist, wie schon bisher, der minutengenaue Abstellzeitpunkt deutlich sichtbar anzuzeigen.

Eine weitere Neuerung: Nach Ablauf des Parkscheins gibt es eine 5-minütige Toleranzzeit. Innerhalb dieser Zeit erfolgen keine Beanstandungen durch Kontrollorgane . Achtung: Bei 15 Minuten Gratisparken kann diese Toleranzzeit nicht eingerechnet werden!

Eingestellt wird die Ausgabe der sogenannten „Verschleißer-Parkscheinen“. Bereits gekaufte „Verschleißer-Parkscheine“ können in einer Übergangsfrist bis 31. März 2023 verbraucht werden (die bezahlte Parkzeit wird entsprechend umgerechnet). Ab 01. April 2023 sind „Verschleißer-Parkscheine“ nicht mehr gültig. Als Entrichtungsarten bestehen bleiben die Parkscheinautomaten sowie Handyparken. Die Rückgabe alter Verschleißer-Parkscheine ist bis zum 30. April 2023 in der Stadtkasse ausschließlich für Trafikanten möglich.

Mit der Novellierung der Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung entfällt auch der bisherige Ausnahmetatbestand für Fahrzeuge auf Stellplätzen vor Hauseinfahrten. Das heißt die Gebührenpflicht gilt nun auch für Stellplätze vor Hauseinfahrten.

Die Zeiten der Gebührenpflicht ändern sich nicht: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr bzw. Samstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage. Die Novellierung der Klagenfurter Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung entstand in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Kärnten und der IG-Innenstadt.

⇒ Alle Informationen zum Parken in Klagenfurt finden sich im Bereich Mobilität & Parken.