Amtsärztlicher Dienst


Tätigkeiten

Das Gesundheitsamt tritt immer dann in Erscheinung, wenn im Falle von Epidemien Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung gesetzt werden müssen. 

Zu den Tätigkeiten des "Amtsärztlichen Dienstes" gehören außerdem:

  • Durchführung amtsärztlicher Untersuchungen
  • Ausstellung von amtsärztlichen Zeugnissen
  • Überwachung aller Einrichtungen, die der Sanitätsaufsicht unterliegen
  • Untersuchung von Sexualdienstleister/innen
  • sozialmedizinische Belange
  • Vidierung von Suchtmitteldauerverschreibungen (nach dem Suchtmittelgesetz, gesamte Rechtsvorschrift für Suchtmittelgesetz, Fassung vom 16.01.2021 BGBL 112/1997)
  • Sachverständige nach dem Suchtmittelgesetz
  • Tuberkulosevorsorge
  • Sachverständigentätigkeit im Behördenverfahren
  • Totenbeschau
  • Durchführung von Impfungen, die vom Obersten Sanitätsrat empfohlen sind (ausgenommen COVID-Impfungen!)
  • Unratsverordnung

Telefonische Terminvereinbarung erforderlich!

  • Meldepflicht für die freiberufliche Ausübung
  • Anzeigepflicht betreffend Berufssitzänderung bzw. Auflassung des Berufssitzes
  • Antrag auf Ausstellung eines Berufsausweises

Erforderliche Unterlagen für Ausstellung Berufsausweis:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Nachweis über allfällige akademische Grade
  • Gegebenenfalls Heirats- oder Verpartnerungsurkunde, Urkunde über Namensänderung
  • 2 Lichtbilder
  • Qualifikationsnachweis, der zur Berufsausübung als Heilmasseurin bzw. Heilmasseur in Österreich berechtigt; gegebenenfalls Nachweis über die Berechtigung zur Führung von Zusatzbezeichnungen ("Elektrotherapie", "Medizinische Bademeisterin oder Medizinischer Bademeister", "Lehrberechtigte Heilmasseurin oder Lehrberechtigter Heilmasseur"); bei Ausbildungen im Ausland: Nostrifikationsbescheid mit Eintragung der positiv absolvierten Ergänzungsausbildung oder bei EWR-Staatsangehörigen die Zulassung zur Berufsausübung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Für die Meldung der beabsichtigten Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit zusätzlich erforderliche Unterlagen:

  • Auszug aus dem Strafregister(nicht älter als drei Monate)
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für die freiberufliche Berufsausübung (mit Angabe der Berufsbezeichnung). Das Attest muss von einer Ärztin bzw. einem Arzt für Allgemeinmedizin ausgestellt werden und darf nicht älter als drei Monate.
  • Bei Vorlage einer "Erklärung der Neugründung" ist eine Befreiung von der Stempelgebühr und Verwaltungsabgabe möglich; Heilmasseurinnen bzw. Heilmasseure erhalten diese Bestätigung vom Gründerservice der Wirtschaftskammer.
  • Der Berufsausweis

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Voranmeldung erforderlich!

Karin MATITZ-SELAN

Kreditvormerk GH, Budget, Bewilligung Sonderbestattungsanlagen, Meldungen freiberufl. Gesundheitspersonen

Amtsgebäude Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 35 / 2. Stock / Zimmer: 211

  • Diplomierte(r) Gesundheits- und KrankenpflegerIn nach den Bestimmungen des GuKG

  • PhysiotherapeutIn, ErgotherapeutIn, Logopäde/Logopädin, Diätologe/Diätologin, Biomedizinische(r) AnalytikerIn, Radiologietechnologe/Radiologietechnologin, OrthoptistIn nach den Bestimmungen des MTD-Gesetzes

Achtung!

Änderung der Zuständigkeiten für die Registrierung von Freiberuflern!

Einführung des Gesundheitsberuferegisters:

  • Für alle Angehörigen der Gesundheits-und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste.

  • Neuregistrierung und Änderung des Berufssitzes ab 01.07.2018.

Für Berufsangehörige, die nur oder überwiegend freiberuflich tätig sind, ist die Gesundheit Österreich GmbH (+43 1 515 618 10 oder www.goeg.at) als neue Registrierungsstelle zuständig.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich!

Mitzubringende Unterlagen:

  • Antrag vom Facharzt
  • Mutter-Kind-Pass
  • Ausweis

Hinweis!

Informationen zur Sonderfreistellung aufgrund der Covid-19 Pandemie finden Sie auf der Website des Bundes

Neben den gesetzlich geforderten Untersuchungen erfolgt auch eine medizinische Beratung und Aufklärung, die weiterführende ärztliche Betreuung im Anlassfall des Auftretens einer Geschlechtskrankheit.

Untersuchungstermine sind jeden Montag in der Zeit ab 13:30 Uhr in der Untersuchungsstelle im Erdgeschoss des Gesundheitsamtes des Magistrates, Bahnhofstraße 35, möglich.

Anmeldungen für die Untersuchung werden unter labor@klagenfurt.at gerne entgegengenommen.

Die Bewilligung und Überwachung von Exhumierungen von Leichen nach dem Leichen- und Bestattungsgesetz, die Bewilligung von Beerdigungsaufschübe sowie die Überwachung von Sargverlötungen nach dem Internationalen Übereinkommen über die Leichenbeförderung werden vom Gesundheitsamt durchgeführt.  

Weitere Informationen: Kärntner Bestattungsgesetz

Bestattung Kärnten GmbH

Waagplatz 2
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Folgende Personen bzw. Einrichtungen können Suchtgiftvignetten bestellen:

  • niedergelassene Ärzte/Ärztinnen in Klagenfurt am Wörthersee
  • Krankenanstalten in Klagenfurt am Wörthersee

Per Telefon oder E-Mail bestellte Suchtgiftvignetten werden per Einschreiben übermittelt, persönliches Abholen ist nicht möglich.

Kontakt: +43 463 537-4921 oder per Mail unter gesundheit@klagenfurt.at


Die ärztliche Untersuchung nach dem Suchtmittelgesetz erfolgt im Auftrag von Staatsanwaltschaft, Gericht, bei Meldungen von Schulen und Einrichtungen des Bundesheeres nur nach Voranmeldung. Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Suchtgiftverordung bzw. im Suchtmittelgesetz – SMG
 

Trinkwasserverordnung

In der Trinkwasserverordnung sind die Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt: BGBL II Nr. 304/2001: 304. Trinkwasserverordnung - TWV.

Informationen zur Wasseruntersuchung finden Sie auf der Seite des Instituts für Lebensmitteluntersuchung, Veterinärmedizin und Umwelt des Landes Kärnten.


Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die natürlich in unserer Umwelt vorkommen und Temperaturen zwischen 20°C bis 50°C bevorzugen. Gute Lebensbedingungen in der Zivilisation finden Legionellen insbesondere in warmem Süßwasser, zum Beispiel in Trinkwassersystemen, Klimaanlagen und Luftbefeuchtern.

Welche Arten von Erkankungen können Legionellen hervorrufen?

Legionellen können beim Menschen schwere Lungenentzündungen („Legionärskrankheit“) oder wesentlich häufiger grippeähnliche Erkrankungen („Pontiac-Fieber“) mit Husten, Fieber und Kopfschmerzen auslösen.

Eine Infektionsgefahr ist erst dann gegeben, wenn erregerhaltiges Wasser über die Luftröhre in die Lunge gelangt.

Beim Einatmen von erregerhaltigem Wasser als Aerosol. Hier stellen insbesondere Duschen, aber auch Aerosole aus Whirlpools, Luftbefeuchtern, Zierbrunnen oder Inhalationsgeräten Gefahrenquellen dar.

Weitergehende Informationen zum Thema „Legionellen“ finden Sie Auf der Seite der Agentur für Gesundheit.