Anerkannter Rechtsexperte bestätigt Vorgehen von Bürgermeister Scheider
Am 20. Jänner lud Bürgermeister Christian Scheider zu einem Pressegespräch ins Rathaus, um die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand rund um die Dienstvertragsverlängerung von Dr. Peter Jost zu informieren. Als weiterer Gesprächspartner online zugeschalten war der österreichweit anerkannte Experte für Verfassungs- und öffentliches Recht Univ.‐Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser. Er wurde vom Bürgermeister als unabhängige Instanz mit einem Rechtsgutachten zur Dienstvertragsverlängerung von Dr. Jost mittels Paragraph 73 Stadtrecht beauftragt.
„Insgesamt komme ich zu dem klaren Befund, dass das Handeln des Bürgermeisters am 20. Dezember 2022 vollinhaltlich von Paragraph 73 Abs. 1 Stadtrecht gedeckt und damit rechtmäßig war.“
Univ.‐Prof. DDr. Dr. h.c. Bernd Wieser
Wieser verwies darauf, dass alle Tatbestandsmerkale des Paragraph 73 gegeben waren. Außerdem habe der Bürgermeister nicht freies Ermessen ob er eine Notverfügung erlässt, er ist dazu rechtlich verpflichtet. Entscheidend für die Anwendung des „Notverfügungsrechts“ sei, ob ein Nachteil für die Landeshauptstadt drohe. Aus Sicht des Rechtsexperten wäre es ein erheblicher Nachteil, wenn aufgrund des angekündigten sofortigen Pensionsantritts von Dr. Jost am 20. Dezember der Magistrat plötzlich führungslos gewesen wäre. Auch ein weiteres Abwarten und die Einberufung eines Stadtsenats wäre in dieser Situation nicht mehr möglich gewesen. Weiteres Tatbestandsmerkmal: der Bürgermeister hat ohne Verzug den Vertretern weiterer Fraktionen berichtet und Gespräche mit ihnen gesucht. Scheider bekräftigte nochmals, dass sein Kompromissangebot an die anderen Fraktionen nach wie vor aufrecht sei.
„Ich habe vorgeschlagen, aus den maximal zwei Jahren Vertragsverlängerung ein Jahr zu machen. Auch bin ich gesprächsbereit, die Anwendung des Paragraphen 73 enger zu fassen. Außerdem soll ein Stellvertreter des Magistratsdirektors jetzt fix installiert werden, eine interne Interessensbekundung im Magistrat läuft bereits. Dieser Kompromiss wurde von den anderen Fraktionen bisher aber nicht angenommen.“
Bürgermeister Christian Scheider
Der Bürgermeister betonte, dass er versuche, neben juristischen Bemühungen auch einen politischen Weg zu finden, um sich wieder auf die Sache konzentrieren zu können. Alle Fraktionen sollten wieder die Arbeit für die Stadt in den Mittelpunkt stellen, wie es jeder Gemeinderat in seiner Gelöbnisformel gelobt habe. Das Rechtsgutachten von DDr. Wieser sowie alle weiteren notwendigen Unterlagen wird Scheider der Gemeindeaufsicht zur Verfügung stellen.
Um allgemeine Rechtsfragen zu beantworten, waren bei dem Pressegespräch ebenfalls die drei dienstältesten Juristen im Magistrat, Mag. Karin Zarikian, Dr. Herwig Noisternig und Mag. jur. Thomas Valent anwesend.
„Maßgebend für eine Notverfügung laut Paragraph 73 Stadtrecht ist die subjektive Wahrnehmung bzw. Einschätzung des Bürgermeisters im Zeitpunkt der Verfügung. Wenn der Bürgermeister die konkrete Situation als Notsituation eingeschätzt hat, wird von der Zulässigkeit seines Handelns auszugehen sein.“
Dr. Herwig Noisternig zur generellen Anwendung des Paragraphen 73