EU-beihilferechtliches Prüfverfahren endgültig abgeschlossen
Das seit 2007 anhängige und ab 2012 förmliche EU-beihilfenrechtliche Prüfverfahren fand nun endgültig seinen Abschluss. Nachdem die betroffenen Fluglinien (ua. Ryanair) den Beschluss der Europäischen Kommission im Jahr 2018 anfochten, wurde vom Europäischen Gerichtshof im November vorigen Jahres ein Urteil gesprochen und die Rechtsmittel von Ryanair abgewiesen. Die Rückführung der unvereinbaren Beihilfemittel erfolgte nunmehr an das Land Kärnten als primär zuständige Stelle. Das Land Kärnten wird der Stadt Klagenfurt ihren anteiligen Anspruch überweisen.
„Die Überweisung des Geldes ist eine erfreuliche Nachricht für die Stadt Klagenfurt, da wir diese Summe dazu verwenden können, kleinere Investitionen zu tätigen. Diese finanzielle Unterstützung eröffnet uns die Möglichkeit, Projekte sowie die Entwicklung unserer Stadt voranzutreiben.“
Bürgermeister Christian Scheider
„Ich freue mich sehr über den Verhandlungserfolg und das Zeichen für das partnerschaftliche Zusammenarbeiten der Flughafen-Eigentümer Stadt und Land. Eine enge Abstimmung ist wichtig für die weitere strategische Entwicklung des Flughafens als Wirtschaftsfaktor und Arbeitsplatz.“
Finanz- und Beteiligungsreferent Vizebürgermeister Mag. Philipp Liesnig